Frist für Anträge endet am 16. März
Schulbuchausleihe
SÜW. Noch bis zum 16. März können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße (Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme des Berufsvorbereitungsjahres an den Standorten Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben) gestellt werden.
Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung abzugeben. Nach dem 16. März Datum können keine Anträge mehr entgegengenommen werden. Sofern noch Unklarheit darüber besteht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, wird aus Gründen der Fristwahrung empfohlen, trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen.
Für Rückfragen stehen in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung SÜW, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, folgende Mitarbeiterinnen zur Verfügung:
Petra Messemer, Zimmer 204, Tel. 06341-940 173,
E-Mail: petra.messemer@suedliche-weinstrasse.de
Susanne Rinck, Zimmer 204, Tel. 06341-940 171,
E-Mail: susanne.rinck@suedliche-weinstrasse.de
Vanessa Walter, Zimmer 202, Tel. 06341-940 169,
E-Mail: gts@suedliche-weinstrasse.de kv
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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