Felsen während der Brutzeit teilweise gesperrt
Schutz von Felsenbrütern
SÜW. Mit Beginn der Wander- und Klettersaison im Frühjahr beginnt auch die Brutsaison der heimischen Felsbrüter Wanderfalke, Uhu und Kolkrabe. Die Vogelarten brüten in breiten Nischen und felsigen Überhängen der Buntsandsteinfelsen im Pfälzerwald. Als europäische Vogelarten sind sie besonders und teilweise sogar streng geschützt. Unter anderem ist es gesetzlich verboten, die störungssensiblen Vogelarten während der Brutzeit erheblich zu beunruhigen. Aus diesem Grund sind auch in diesem Jahr Felsformationen mit Brutbesatz während der Fortpflanzungszeit der Arten von 1. Februar bis 30 Juni gesperrt. Vor Ort weisen entsprechende Beschilderungen und Sperrungen darauf hin.
Klettersport, die Begehung durch Wanderer sowie sonstige Aktivitäten, die zur Beunruhigung oder Störung der Felsenbrüter führen können, wie beispielsweise Filmen und Fotografieren im nahen Umfeld der gesperrten Bereiche, sind in dieser Zeit verboten. Visuelle und akustische Störungen während der Fortpflanzungszeit können zur Brutaufgabe führen und die Population der geschützten Vogelarten nachhaltig beeinträchtigen. Im Landkreis Südliche Weinstraße sind folgende Felsen von einer Sperrung betroffen: Asselstein (Nordost-, Südost- und Westseite); Buchholzfels; Drei Felsen bei Rinnthal (Mittel- und Ostpfeiler); Krappenfelsen; Hundsfelsen; Rappenfelsen; Lebersteine; Rödelstein; Steiner Nadel (auch Krimhildenstein).
„Bitte respektieren Sie die Sperrungen und nehmen Sie bei Ihren Freizeitaktivitäten auf die besondere Tier- und Pflanzenwelt des Biosphärenreservats Pfälzerwald Rücksicht, sodass auch folgende Generationen von dieser profitieren können“, ruft die untere Naturschutzbehörde auf und betont, dass die Sperrungen bei weitem nicht alle Felsen im Pfälzerwald betreffen. „Es stehen somit auch während der Brutsaison ausreichend Alternativen zur Verfügung.“
Die aktuelle Sperrliste kann auf der Homepage der Vereinigung der Pfälzer Kletterer e.V. unter https://www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste_alpha/ abgerufen werden. Maßgeblich sind jedoch die Schilder und Absperrungen des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz vor Ort.
Zuwiderhandlungen gegen die Sperrungen und damit auch gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen können mit einem Bußgeld geahndet und strafrechtlich verfolgt werden.
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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