Einzelhandel / Mittelstand und Handwerk
Unklare Regelungen und zu kurze Fristen verlangen für die FDP eine Aussetzung des Corona-Rückmeldeverfahrens

FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung (r.) war die vergangenen Tage viel in seinem Wahlkreis unterwegs. Zusammen mit seinem FDP-Landtagskollegen Georg Heitlinger aus dem Nachbarwahlkreis Eppingen besuchte er am 18. Dezember 2021 u.a. Ingo Faber von Edeka Faber in Flehingen. Bei allen Gesprächen ging es auch um das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe. | Foto: Team Jung
  • FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung (r.) war die vergangenen Tage viel in seinem Wahlkreis unterwegs. Zusammen mit seinem FDP-Landtagskollegen Georg Heitlinger aus dem Nachbarwahlkreis Eppingen besuchte er am 18. Dezember 2021 u.a. Ingo Faber von Edeka Faber in Flehingen. Bei allen Gesprächen ging es auch um das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe.
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Christian Jung MdL: Wir verlangen ein Rückmelde- und Rückzahlungsmoratorium zur Corona-Soforthilfe

Bretten/Stutensee. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion verlangt von der grün-schwarzen Landesregierung eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe um ein Jahr. „Es kann nicht sein und ist nicht nachvollziehbar, dass zum Höhepunkt der vierten Welle der Pandemie und mitten im Weihnachtsstress und Jahresendspurt die Unternehmen zusätzlich belastet werden. Zahlreiche Betriebe kämpfen gerade ums Überleben, da ist eine zusätzliche finanzielle Rückforderung des Staates das Schlimmste, was kommen kann“, sagte FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung (Wahlkreis Bretten) am Sonntag (19.12.2021) nach verschiedenen Gesprächen mit den Inhaberinnen und Inhabern von kleineren und mittleren Unternehmen aus seinem Wahlkreis in den vergangenen Tagen, die sich hilfesuchend an den Abgeordneten gewandt hatten.

Außerdem sind für die FDP und Landtagsabgeordneten Jung die aktuellen Regularien zur Berechnung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen inakzeptabel: „Bei vielen Antragsstellern werden von der baden-württembergischen Landesregierung und der L-Bank große Teile des Lockdowns aus dem Frühjahr 2020 außen vorgelassen - der Zeitraum, wo Betriebe dicht waren und der Umsatz gleich null, ist in Baden-Württemberg komischerweise nicht förderfähig“, sagte Jung weiter. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion sei dies widersinnig und ungerecht. Dass es auch anders geht, zeige beispielsweise Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit anderen Stichtagsregelungen. „Wir fordern daher das Stuttgarter Wirtschaftsministerium und die zuständige Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) auf: Sorgen Sie für Gerechtigkeit. Setzen Sie das Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form um ein Jahr aus. Prüfen und gegebenenfalls ändern Sie die Regularien!“

Hintergrund:
Zum Start der Corona-Pandemie im März 2020 wurde die sogenannte Corona-Soforthilfe zur Unterstützung von notleidenden Unternehmen gestartet. Die Unternehmen konnten je nach Größe bis zu 30.000 Euro Hilfe beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Seit Mitte Oktober 2021 hat die L-Bank (als die in Baden-Württemberg für die Abwicklung der Soforthilfe zuständige Organisation) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger versandt. Darin werden alle Hilfeempfänger bis zum 19. Dezember aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Diese Frist wurde Mitte Dezember 2021 nach massivem Druck auf den 16. Januar 2022 verlängert.

Die FDP/DVP kritisiert dieses Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form: Die Frist ist insgesamt viel zu kurz, die Belastung der Unternehmen mit möglichen Rückzahlungen oder bürokratischem Aufwand inmitten der vierten Pandemiewelle unnötig und die Regularien ungerecht. In Baden-Württemberg gilt nämlich zur Berechnung des Unterstützungsbedarfs eine Stichtagsregelung mit Beginn der Antragsstellung: Ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen – der Lockdown-Zeitraum 22. März bis 30. April bleibt unberücksichtigt. Andere Bundesländer handhaben dies anders. In Hamburg beispielsweise wäre der Betrachtungszeitrum 01. April bis 30. Juni 2020.

Des Weiteren hat die neue Bundesregierung eine Überprüfung der Modalitäten der Corona-Soforthilfe angekündigt. Daher muss Zeit für Nachbesserungen geschaffen werden und ein sofortiges Moratorium zu sämtlichen Berichtspflichten und Rückzahlungen erlassen werden.

Zu dem Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe gibt es eine Sonderseite, die fortwährend aktualisiert wird:

https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ .

Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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