Neuregelung für Zweitimpfungen und Impfaktion
Impf- Information
Landau/SÜW. Die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße weisen auf eine neue Regelung des Landes hinsichtlich der Zweitimpfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca hin: Bislang hatten Personen unter 60 Jahren, die vor der inzwischen anders lautenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission AstraZeneca erhalten haben, vor Ort im Impfzentrum die Möglichkeit, zwischen AstraZeneca und einem verfügbaren mRNA-Impstoff, also BioNTech oder Moderna, zu wählen. Nach Mitteilung des zuständigen Ministeriums ist die Beibehaltung des Impfstoffes AstraZeneca bei dieser Personengruppe auch bei der Zweitimpfung ab sofort nur noch nach Vorlage eines hausärztlichen Attests möglich.
Aus dem Attest müsse hervorgehen, dass eine individuelle Risikoabwägung seitens der Hausärztin bzw. des Hausarzts stattfand und keine medizinischen Gründe gegen eine Zweitimpfung mit AstraZeneca sprechen. Sofern kein Attest vorliegt, erhalten Impfwillige bei ihrer Zweitimpfung im Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße künftig ausschließlich einen mRNA-Impfstoff der Hersteller BioNTech oder Moderna.
Zudem informieren Stadt und Kreis darüber, dass von Mittwoch, 9. Juni, bis Freitag, 11. Juni, im Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße eine Impfaktion mit 1.000 Dosen des Impfstoffs Johnson & Johnson ansteht. Mit dem Impfstoff des US-Herstellers ist nur eine einmalige Impfung erforderlich. Auch hier erfolgt die Impfung nur mit vorheriger Terminbestätigung des Landes. Die Impfungen an den drei genannten Tagen finden in der „gelben Straße“ statt. ld/kv
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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