Steuerbescheide elektronisch erstellen
Steuererklärung
Landau. Seit 18. März können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2018 beginnen. Die gesetzlichen Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln. Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ebenfalls in der Regel erst Mitte März eines Jahres zur Verfügung. Die ersten Steuerbescheide können nun Ende März/Anfang April in den heimischen Briefkästen erwartet werden.
Die Finanzämter bitten darum, von persönlichen und telefonischen Nachfragen nach dem Verbleib des Steuerbescheids abzusehen.
Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – MeinELSTER
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies hat viele Vorteile: Die Daten sind ohne Papier direkt und digital im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden.
Zudem können mit Hilfe des Belegabrufs zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen müssen Sie sich nur einmalig unter www.elster.de registrieren und damit ein Benutzerkonto anlegen. Anschließend können Sie bei MeinELSTER nahezu alle Steuererklärungen und -anmeldungen erstellen und übermitteln. Daneben stehen Ihnen weitere Serviceleistungen, wie z. B. die vorausgefüllte Steuererklärung oder die sichere Übermittlung von Nachrichten, zur Verfügung.
Genaue Anleitungen hierzu finden sich ebenfalls unter www.elster.de oder auf der Software aus dem Handel. Das Programm „ElsterFormular“ wird zugunsten des plattformunabhängigen Angebots von MeinELSTER (www.elster.de) eingestellt. ps
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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