Landkreis Karlsruhe und Enzkreis verabreden Kooperation
Gemeinsame Dienststelle Soziales Entschädigungsrecht
Ab 1. August werden beim Landratsamt Karlsruhe im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts neben den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe auch diejenigen des Enzkreises und der Stadt Pforzheim bearbeitet. Eine entsprechende Kooperation für die Gemeinsamen Dienststelle „SER“ im Amt für Versorgung und Rehabilitation haben die beiden Landräte unterzeichnet.
Das Soziale Entschädigungsrecht regelt die Kompensation von erlittenen Personenschäden durch den Staat. Die Leistungen richten sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges. Ursprünglich geschaffen wurde es für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege. Als „Grundgesetz der Versorgung“ gilt es jedoch auch für weitere Personengruppen, die entsprechende Ansprüche nach den Nebengesetzen zum Bundesversorgungsgesetz haben. Das sind insbesondere Opfer von Gewalttaten, die mittlerweile die größte Gruppe der Anspruchsberechtigten darstellen.
Die Versorgung kann im Einzelfall eine ganze Palette von Leistungen beinhalten – von der Grund- und Ausgleichsrente über eine Pflegezulage oder einen Berufsschadensausgleich bis zu Bestattungs- und Sterbegeld sowie der Versorgung von Hinterbliebenen. Bedingt durch den Personenkreis der ursprünglich Berechtigten also von kriegsbeschädigten Versorgungsberechtigten und deren Hinterbliebenen, sind die Fallzahlen insgesamt rückläufig. Allerdings wird die Bearbeitung hinsichtlich der anzuwendenden komplexen Rechtsmaterie schwieriger.
Eine Kooperation bietet die Möglichkeit, die Fälle trotz ihrer Komplexität und Sensibilität möglichst effektiv und effizient in hoher Qualität durch gut ausgebildetes, spezialisiertes Personal zu bearbeiten. Mit der Übernahme der Fälle vom Enzkreis, die auch vergütet wird, wird gewährleistet, dass das für die schwierige Rechtsmaterie des Sozialen Entschädigungsrechts erforderliche Knowhow beim Landratsamt Karlsruhe erhalten bleibt und auch Nachwuchskräfte an diese Arbeit herangeführt werden können.
Autor:Landratsamt Karlsruhe aus Wochenblatt Bruchsal |
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