„Energieberatung für Wohngebäude“
Fördermöglichkeit
Landkreis Kaiserslautern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ Eigentümer, Mieter und Pächter bei der Entscheidung, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Das Programm deckt sowohl private als auch gewerbliche Zielgruppen ab. Gefördert wird eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude, bestehend aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und einer anschließenden Erläuterung der Maßnahmen. Der iSFP soll den Antragstellern aufzeigen, wie das Wohngebäude Schritt für Schritt durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergesellschaften, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte. Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Zu beachten ist hierbei, dass der Bauantrag für das Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen muss. Zudem muss der Energieberater in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de/ aufgeführt sein. red
Weitere Informationen:
Weitere Infos gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter 06196 9081880 oder bei der Strukturlotsin des Landkreises Kaiserslautern unter strukturmanagement@kaiserslautern-kreis.de oder 0631 7105224.
Autor:Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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