Service-Center der Finanzämter ohne Anmeldung erreichbar
Lockerungsmaßnahme

Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung bleibt Pflicht | Foto: Pixabay/Engin_Akyurt
  • Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung bleibt Pflicht
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Landstuhl. Die Zahl der Corona bedingten Erkrankungen ist in Rheinland-Pfalz deutlich gesunken. Dieser positiven Entwicklung angepasst, können Bürgerinnen und Bürger die Service-Center ab dem 25. Juni donnerstags wieder in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung aufsuchen.

Weiterhin stehen die Service-Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter auch an anderen Tagen für persönliche Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich hierzu an die Rufnummer des jeweiligen Finanzamts zu wenden, die unter www.lfst.fin-rlp.de zu finden ist.

Für allgemeine steuerliche Fragen steht die Info-Hotline der Finanzverwaltung von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr unter 0261  20179279 zur Verfügung.

Um das Ansteckungsrisiko gering zu halten, bitten die Finanzämter um Verständnis, dass alle Besucherinnen und Besucher bei Betreten des Finanzamts und während des Aufenthalts im Service-Center eine Mund- und Nasenbedeckung tragen müssen und die ausgehängten Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten sind.  ps

Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern

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