Maßnahmen und steuerliche Hilfen in Zeiten von Corona
Anträge werden bevorzugt bearbeitet

Foto: Pixabay/stevepb

Landstuhl. Das Landesamt für Steuern weist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie darauf hin, dass Anträge auf

  • Herabsetzung der Vorauszahlungen
  • zinsfreie Stundung
  • Fristverlängerung
  • Verzicht auf Säumniszuschläge
  • Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen

bevorzugt bearbeitet werden.

Entsprechende Antragsformulare stehen hierfür auf den Internetseite des Finanzamts Kusel-Landstuhl sowie des Landesamtes für Steuern zur Verfügung:

www.lfst-rlp.de/service/infos-zu-corona/wichtige-vordrucke

Übermittlung der Anträge an das Finanzamt

Um zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus beizutragen, ist derzeit der Publikumsverkehr in den Finanzämtern stark eingeschränkt. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Anträge nicht persönlich in den Ämtern, sondern per Fax oder Einwurf in die Briefkästen, abzugeben.

Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen und Steuererklärungen

Bescheide über die Herabsetzung von Vorauszahlungen und Steuerbescheide müssen trotz bevorzugter personeller Bearbeitung in den Finanzämtern anschließend noch maschinell verarbeitet werden. Angesichts der Corona-Krise wurde kurzfristig eine technische Umstellung vorgenommen, wodurch die maschinelle Verarbeitung verkürzt werden konnte. Dennoch ist wegen der technischen Mindestverarbeitungszeit und des Postlaufs mit einer Zustellung dieser Bescheide frühestens zehn Tage nach der Antragstellung zu rechnen. Gleiches gilt für die Auszahlung eines sich etwa ergebenden Guthabens. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Änderungen bereits nach der personellen Bearbeitung im System vermerkt sind, sodass eine Abbuchung zum Beispiel von Vorauszahlungen nicht mehr erfolgt. ps

Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern

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