Messefieber
Rheinland-Pfalz. Jedes Jahr im Mai zieht der Mannheimer Maimarkt Menschen magisch an. Manch einer lässt sich dort zu Spontankäufen hinreißen, die er später bereut. Aber: Messekäufe können, entgegen einer weit verbreiteten Auffassung, nicht widerrufen werden, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer vom Vertrag zurücktreten möchte, ist in der Regel auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Dieser kann darauf bestehen, dass der Vertrag erfüllt wird oder, falls er ein Rücktrittsrecht einräumt, Schadenersatz verlangen – oftmals in Höhe von 20 bis 25 Prozent des vereinbarten Kaufpreises, mitunter sogar mehr.
Für Messebesucher hat die Verbraucherzentrale noch folgende Tipps parat: Nicht von Werbebotschaften wie „Messeneuheit“, „Messepreis“ oder „Einmaliges Angebot“ blenden lassen: Diese Slogans sagen nichts über das Produkt, seine Qualität oder die Angemessenheit des Preises aus. Damit soll vor allem Druck erzeugt werden.
Wer sich für bestimmte Produkte oder Leistungen interessiert, sollte bereits im Vorfeld Produkt- und Preisvergleiche anstellen, um auf der Messe bessere Vergleichsmöglichkeiten zu haben.
Bei größeren Anschaffungen nicht überstürzt handeln: Lieber noch eine Nacht über den möglichen Kauf schlafen.jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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