Erste Bescheide sind ab Ende März möglich
Steuererklärung für 2020
Rheinland-Pfalz. Frühestens ab Mitte März 2021 können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2020 beginnen. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der...