VEhRA klärt auf und beantwortet Fragen zum Versucherungsschutz
Bin ich ausreichend versichert im Ehrenamt?

Foto:  Gerd Altmann/Pixabay

Ludwigshafen. In Ludwigshafen engagieren sich rund 60.000 Menschen ehrenamtlich in Vereinen, Organisationen oder Institutionen. Ein Großteil davon in Sportvereinen. Das Risiko einer Gesundheitsschädigung durch Unfall, oder andere Ereignisse im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeiten sollte nicht unterschätzt werden. Wenn es dann doch passiert, stellt sich automatisch die Frage: „Bin ich bei der Ausübung meines Ehrenamtes ausreichend versichert?“

Rheinland-Pfalz versichert seine Ehrenamtler 

Auf diese Frage gibt es nicht die eine richtige Antwort. Je nach Bereich und Funktion gelten unterschiedliche Versicherungen. Im VEhRA (Verein zur Förderung des Ehrenamtes)-Büro häufen sich solche Anfragen. Grund genug die Aufklärungsarbeit zu verstärken. „Wenn Sie selbst unsicher sind, ob Sie oder Ihre Engagierten über die Landesversicherung abgesichert sind, scheuen Sie sich nicht nachzufragen“, sagt der VEhRA-Vorsitzende Juergen Hundemer.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat für ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie greift immer dann, wenn im Schadensfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert. Mit diesem unkomplizierten und unbürokratischen Schutzschirm wurden erhebliche Lücken im Versicherungsschutz für die Ehrenamtler geschlossen. So wurde zum Beispiel durch das Land Rheinland-Pfalz für ehrenamtliche Betreuer sowie Vormünder eine eigene Versicherung zum Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz abgeschlossen. Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, das heißt eine anderweitig bestehende Versicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig. Versichert sind auch Personen, die zu ehrenamtlichen Betreuern beziehungsweise ehrenamtlichen Vormündern bestellt sind. Die vom Land abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge machen es nicht erforderlich, dass sich die ehrenamtlich bestellten Betreuer beziehungsweise Vormünder zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes gesondert anmelden müssen. Mit der Bestellung zum Amt besteht automatisch Versicherungsschutz, berichtet Hundemer.

Versicherungsschutz je nach Bereich und Funktion

Die von der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen insbesondere den Ehrenamtlichen in kleinen – rechtlich unselbstständigen – Initiativen, Gruppen und Projekten. Sie schützen die einzelnen ehrenamtlich Aktiven vor Schäden, die sie selbst erleiden im Rahmen der Unfallversicherung, oder anderen zufügen durch die Haftpflichtversicherung.
Je nach Bereich und Funktion gelten unterschiedliche Versicherungen. Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in Kirche, Wohlfahrtspflege, Sport oder der Feuerwehr sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Mit dem Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag und dem Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich Engagierte und freiwillig Tätige ist eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz erfolgt. ps

Broschüre schafft Durchblick

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Broschüre bietet eine gute Orientierung und gibt Auskunft über die geltenden Regelungen.
Die Broschüre informiert auch darüber, welche Ehrenämter gesetzlich unfallversichert sind und welche sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung absichern können. Daneben werden die Versicherungen von Verbänden sowie die Sammelversicherungen der Länder beleuchtet. Die Broschüre gibt es im VEhRA Büro oder kann im Internet unter www.wir-tun-was.rlp.de/de/service/versicherung
heruntergeladen werden.

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Autor:

Judith Ritter aus Lingenfeld

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