Tipps der Verbraucherzentrale
Pflegegrad und Elternunterhalt ermitteln, so geht's richtig!
Ludwigshafen. Irgendwann kommen viele ältere Menschen an einen Punkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen – sie werden pflegebedürftig. Doch Pflege im Alter ist teuer. Wenn Pflegeversicherungen, Rente und Vermögen die Kosten nicht decken, sind die nächsten Angehörigen gefordert. Oft heißt es dann: Kinder haften für ihre Eltern.
Diese übernehmen häufig die Verantwortung freiwillig und regeln die Pflege der Eltern. Oder die Eltern treffen frühzeitig Vorkehrungen, etwa indem sie ihr Haus verkaufen und in Einrichtungen für altengerechtes Wohnen umziehen. Dennoch gibt es auch viele Fälle, in denen das Sozialamt klären muss, wer für den Unterhalt eines Pflegebedürftigen aufkommen muss.
Im Web-Seminar Elternunterhalt am Dienstag, 22. Februar 18 Uhr, erklärt Silke Lachenmaier, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale, wann Kinder Elternunterhalt an ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen. Thema ist auch, wie der Unterhaltsanspruch berechnet wird und was es sonst zu beachten gilt.
Empfehlungen beim Antrag auf Pflegegrad
Um den Weg zum Pflegegrad geht es in einem zweiten Online-Seminar. Wer Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhalten will, muss einen Pflegegrad beantragen. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach bewilligt die Pflegekasse Leistungen.
Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale, Gisela Rohmann, erläutert im Seminar, wie man den Pflegegrad beantragt. Denn von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse sind Ratgeber-Tipps nützlich. jg/ps
Weitere Infos:
Anmeldung für beide Seminare unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp. Fragen können im Seminar und vorab bei der Anmeldung gestellt werden
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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