Neuer Termin für Steuererklärung: 31. Juli 2019
Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe

Auch für Rentner gilt unter bestimmten Bedingungen die Pflicht zur Steuererklärung. | Foto:  Peter Stanic / Pixabay
  • Auch für Rentner gilt unter bestimmten Bedingungen die Pflicht zur Steuererklärung.
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Steuer. Wer eine Steuererklärung für das Jahr 2018 abgeben muss, hat in diesem Jahr Zeit bis zum 31. Juli. Das gilt auch für Rentner. Damit sie alles vollständig ausfüllen können, bescheinigt ihnen die Deutsche Rentenversicherung die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2018. Diese Angaben werden für die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ benötigt.

Die Bescheinigung kann unter www.eservice-drv.de oder www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services - Online-Dienste - Versicherungskonto & Anträge - Online-Dienste ohne Registrierung - Versicherungsunterlagen anfordern“) oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000-4800 bestellt werden. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.

Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2018 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13.800 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27.600 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden.

Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben. ps

Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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