Gesetzliche Neuregelungen im neuen Jahr
„Starke-Familien-Gesetz“ und Mindestvergütung für Auszubildende
Bundesregierung. Zu Beginn des neuen Jahres treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Hier einige Neuerungen, die das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veröffentlicht hat:
Umwelt, Klima, Energie
Seit dem 1. Januar beträgt die Umlage für Ökostrom - die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren.
Darüber hinaus ist seit 1. Januar der Einbau eines intelligenten Strommesssystems („Smart Meter“) für private Haushalte verpflichtend. Der Einbau betrifft in erster Linie Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr besteht keine Einbaupflicht. Lediglich die alten, analogen Stromzähler müssen bis zum Jahr 2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler ausgetauscht sein. Danach werden „Smart Meter“ für alle Stromkunden Pflicht.
Arbeit
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro in 2019 auf 9,35 Euro ab 1. Januar 2020. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte.
Soziales
Seit 1. Januar 2020 gelten neue Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern können seit 1. Januar 2020 nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Im gleichen Umfang werden Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Darunter fällt beispielsweise die finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.
Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld: Alleinstehende Erwachsene erhalten 432 Euro im Monat - acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
Gesundheit
Betriebsrentnerinnen und -rentner werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 Euro liegt.
Zum 1. Januar 2020 trat die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in Kraft. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt. Die Ausbildung ist kostenlos. Das Schulgeld wird überall abgeschafft. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.
Steuern und Finanzen
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 7.812 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag in 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Bahnfahren wird günstiger. Dafür wird der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Ab April 2020 steigt im Gegenzug die Luftverkehrsteuer. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Absenkung eins zu eins an die Fahrgäste weiterzugeben.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum werden für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Abzugsfähig sind zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Einbau moderner Heizungen und Fenster. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, das Eigenheim klimafreundlicher zu gestalten.
Und seit dem 1. Januar 2020 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch für E-Books, digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. In Deutschland galt dies bisher nur für gedruckte Presseerzeugnisse.
Familie
Die zweite Stufe des „Starke-Familien-Gesetzes“, das Familien mit kleinem Einkommen unterstützt, tritt in Kraft: Zum 1. Januar 2020 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Kinderzuschlag erweitert. Die obere Einkommensgrenze fällt weg. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt zu 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Bildung und Forschung
Zum 1. Januar 2020 trat das modernisierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wurde eingeführt. Die Mindestvergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Zudem wird es international vergleichbare Abschlussbezeichnungen wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geben.
Verkehr
Radfahren soll sicherer, klimafreundlicher und moderner werden. Die StVO-Novelle sieht seit dem 1. Januar 2020 ein neues Verkehrsschild vor, das Autos das Überholen von Zweirädern auf bestimmten Abschnitten verbietet. Ist das Überholen erlaubt, soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts eingehalten werden. Auch wird es künftig einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer geben.
Parallel dazu steigen die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen. Solche Verkehrsverstöße ziehen künftig Geldbußen von bis zu 100 Euro und sogar Punkte in Flensburg nach sich. Zudem müssen Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen - plus einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg. ps
Weitere Informationen:
www.bundesregierung.de
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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