Energierechtstipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Was tun bei untergeschobenen Strom- oder Gasverträgen?

Symbolfoto. | Foto: Colin Behrens / Pixabay

Ludwigshafen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unseriösen Anrufen angeblicher Energieversorger: Die Anrufer erwecken den Eindruck, sie seien vom örtlichen Gas- oder Stromanbieter und wollten ein neues, günstiges Angebot unterbreiten. Zu diesem Zweck benötigen sie angeblich den Zählerstand. Doch Vorsicht! Wer sich darauf einlässt und den Zählerstand mitteilt, erhält schon wenige Tage später eine Vertragsbestätigung des neuen Energielieferanten.

Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagt: „Diese Masche ist ärgerlich – immer wieder rufen uns überrumpelte Verbraucher an und fragen, was sie tun können. Es ist wichtig zu wissen, dass ein wirksamer Vertrag auf diesem Weg nicht zustande kommt.“ Tatsächlich müsse sich niemand mit diesen angeblichen Verträgen abfinden und es gäbe verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Neben einem Widerruf des Vertrags kommen zum Beispiel auch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung in Frage.

Unterstützung bietet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat in der Verbraucherberatung, Wredestraße 33 in Ludwigshafen. Dafür ist eine Terminvereinbarung erforderlich, telefonisch unter 06131 28480 oder per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de sowie online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.

Die Experten bieten auch eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz an. Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. ps

Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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