Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine informiert
Weniger Steuern in 2020
Pfalz. Das neue Jahr bringt zahlreiche gesetzliche Neuregelungen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) erläutert die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer.
Höherer Grundfreibetrag geringere Progression
Der Grundfreibetrag steigt um 240 Euro auf 9408 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Bis zu dieser Höhe bleibt Einkommen vollständig steuerfrei.
Außerdem wird der Steuertarif zum Abbau der kalten Progression verändert. Durch diese Gesetzesänderungen verringert sich die jährliche Steuerbelastung beispielsweise bei einem Jahreseinkommen von 10.000 Euro um 37 Euro, bei 30.000 Euro um 88 Euro und bei 50.000 Euro um 154 Euro, so der BVL.
Wer bedürftige Angehörige oder andere begünstigte Personen unterstützt, kann Zahlungen bis zu einem Unterhaltshöchstbetrag von 9408 Euro abziehen. Firmenfahrzeuge mit Elektroantrieb, die an Arbeitnehmer überlassen werden, werden steuerlich noch stärker begünstigt. Der pauschale Sachbezug für Privatfahrten und Fahrten zur Arbeitsstätte verringert sich auf ein Viertel. Damit reduziert sich für Arbeitnehmer, die solche Firmenfahrzeuge nutzen, die Lohnsteuer. Auch die Verpflegungs- und neue Übernachtungspauschalen erhöhen sich.
Wer an seinem selbst genutzten Haus in Energiesparmaßnahmen investiert, erhält eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen. Die maximale Steuerermäßigung für alle drei Jahre beträgt 40.000 Euro. Es werden also Baukosten bis zu 200.000 Euro gefördert.
Altersvorsorge mindert Steuern
Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, berufliche Versorgungswerke oder in Rürup-Verträge können 2020 bis zu 25.046 Euro berücksichtigt werden. Das sind 741 Euro mehr als im Vorjahr. 90 Prozent der Beiträge werden als Sonderausgaben abgezogen, zwei Prozentpunkte mehr als 2019.
Höhere Belastung für Ruheständler
Bis zum Jahr 2040 muss jeder neue Rentnerjahrgang jährlich einen höheren Prozentsatz seiner Rente versteuern. Wer 2020 erstmals Rente bezieht, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 80 Prozent. Nur noch 20 Prozent der Jahresrente bleiben steuerfrei. Der endgültige Freibetrag wird erstmals aus der Jahresrente 2021 berechnet.
Für Pensionäre verringert sich der Versorgungsfreibetrag. Bei Versorgungsbeginn 2020 bleiben noch 16 Prozent der Pension steuerfrei, höchstens jedoch 1200 im Jahr. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag verringert sich auf 360 Euro. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.