Kommunaler Vollzugsdienst
Die „Freunde und Helfer“ bei der Stadtverwaltung

- Der Kommunale Vollzugsdienst und die Polizei arbeiten in der Stadt sehr eng zusammen
- Foto: Stadtverwaltung Pirmasens
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Von Andreas Becker
Pirmasens. Auch wenn sich ihre Uniform und Fahrzeuge nur ähneln: Der Kommunale Vollzugsdienst und die Polizei arbeiten in der Stadt sehr eng zusammen, wenn es um das Wahren von Sicherheit und Ordnung in Pirmasens geht.
Was kaum wer weiß: Gemeinden und Städte wie Pirmasens dürfen ihre örtlichen Angelegenheiten, natürlich im Rahmen der Gesetze, allesamt selbst und eigenverantwortlich regeln (das sagt Art. 28 II GG). Zu dieser „Allzuständigkeit“ zählt vor allem auch dafür zu sorgen, dass man sich in seiner Stadt jederzeit rundum sicher fühlen kann. Diese so wichtige Aufgabe teilt sich der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) mit der Polizei – fein miteinander abgestimmt, in regelmäßigem Austausch und gleichberechtigt nebeneinander; genauer regelt dies das rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG).
Mehr Schutz durch gemeinsames Auftreten
Ihre Aufgabengebiete überschneiden sich teilweise. Ureigene Zuständigkeiten der Polizei sind jedoch das vorbeugende Bekämpfen von Straftaten, die Strafverfolgung sowie die Gefahrenabwehr im fließenden Straßenverkehr. Der KVD ist grundsätzlich in allen anderen Fällen gefordert, wo es um die Sicherheit der Stadtgesellschaft geht. Außerdem setzt er städtische Satzungen und Anordnungen durch, soweit dies erforderlich wird, und vieles andere mehr.
„Der KVD ruft immer dann die Polizei hinzu, wenn aus besonderen Bedrohungssituationen heraus Gefahr für Leib und Leben ausgeht“, sagt Steffen Schmitt. Der Diplom-Verwaltungswirt arbeitet seit 1987 bei der Stadtverwaltung und leitet dort seit 2020 das Ordnungsamt und den KVD. Unterstützung aus der Wiesenstraße braucht’s auch, wenn die eigenen Kapazitäten nicht ausreichen. Das Zusammenspiel funktioniert aber genauso andersherum: „Wenn die Einsatzkräfte der Polizei anderweitig gebunden sind, kommt es auch vor, dass der KVD zur Unterstützung angefordert wird“, erklärt Schmitt.
Präsenz zeigen in der Stadtgemeinschaft
Die Stärken seiner Leute lägen in der großen Nähe zum „täglichen Geschäft“, wie Schmitt die vielfältigen Aufgaben umschreibt, die sein sechsköpfiges Team regelmäßig direkt zu den Menschen führen. „Wir kennen uns vor Ort sehr gut aus und wissen in aller Regel auch, mit wem wir es dort zu tun bekommen – auch wenn niemand so genau weiß, was tagsüber noch alles auf uns zukommt.“
Dazu gehört etwa einzuschreiten, wenn’s mal zu laut wird in der Nachbarschaft, das Einhalten des Jugendschutzgesetzes mit Testkäufen zu prüfen oder für herrenlose Tiere da zu sein, um nur einige Beispiele aus dem Alltag zu nennen. Nicht zuletzt wird mit Streifenläufen, teils gemeinsam mit der Polizei, immer wieder Präsenz gezeigt – insbesondere in der Innenstadt und den Parkanlagen, aber gerade auch bei städtischen Veranstaltungen und auf den Jahrmärkten.
Besondere Rechte in besonderen Situationen
Das Ordnungsrecht ist Landessache, daher unterscheiden sich auch die Befugnisse des KVD je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz gehört dazu, bei entsprechend gegebenem Bedarf Grundstücke, Räume und Verkehrsmittel aller Art zu betreten sowie Gegenstände zu sichern und zu verwahren. Wenn es der Anlass erfordert, dürfen Personen an- und festgehalten werden. Die Streifen sind zudem grundsätzlich auch befugt, sie körperlich zu durchsuchen und zu fesseln.
Im Jargon spricht man hierbei von der Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen und der Anwendung unmittelbaren Zwangs mit Gewalt gegen Personen – natürlich stets nur als Ultima ratio des Erlaubten, etwa zur Abwehr von Gefahren oder bei Verdacht einer Straftat. Meist ist es jedoch bei Unruhestiftern mit dem Erteilen eines Platzverweises getan oder mit dem Erheben eines Verwarnungsgelds bei Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise nicht beseitigtem Hundekot.
„Jeder Tag bringt neue Herausforderungen und das breite Aufgabengebiet sorgt für eine sehr hohe Taktzahl der Einsätze“, weiß Schmitt aus Erfahrung zu berichten. Eine geeignete Ausrüstung ist daher für den KVD absolut unerlässlich. So verfügen die Bediensteten über Schutzwesten, Pfefferspray, Handfesseln und Schlagstöcke. Alleine schon Uniform und gut sichtbare Ausrüstung sollen zeigen, dass hier jemand für Sicherheit sorgt. Eine klare Grenze wird jedoch gezogen: Elektroschockpistolen sind im Equipment genauso ausgenommen wie Schusswaffen.
Was sich Schmitt wünscht, ist nicht nur mehr Verständnis für den KVD. „Die machen einen für uns alle sehr wichtigen Job“, sagt er hierzu. Mehr als das fordert er mehr Wertschätzung und Achtung jedes Einzelnen im Umgang miteinander und für die eigene Stadt: „Wir alle leben in Pirmasens und sind verantwortlich dafür, wie es hier aussieht und wie wir uns begegnen“, lautet sein Appell.
Blick auf die Statistik
Durchgeführte Kontrollen 2024 (Auszug aus 6.216 Einzelmaßnahmen):
Präsenzstreifen: 1.150
Fahrzeuge ohne Zulassung: 385
Wohnungsfeststellungen: 377
Überprüfung von Abfallablagerungen: 373
Baustellenüberwachung: 336
Hundekontrollen: 313
Straßenreinigung/überhängende Äste/Bewuchs: 209
Meldung hilflose Personen (i. d. R. in der Wohnung): 45
Einige der Aufgaben des KVD
- Lärmschutz, zum Beispiel bei nächtlicher Ruhestörung
- Ermittlungen im Einwohnermeldewesen
- Fahrzeuge außer Betrieb setzen bei Nichtzahlen von Steuer/Versicherung oder bei Mängeln
- Führerscheinentzug
- Kontrollieren von Hundeanleinpflicht, Ermitteln und Kontrollieren gefährlicher Hunde (im Bedarfsfall sicherzustellen)
- Schulzuführungen
- Jugendschutzgesetz: Abgabe von Alkohol und Zigaretten kontrollieren sowie Aufenthalt in Spielhallen
- Gefundene Tiere einfangen und ins Tierheim bringen
- Überwachung der öffentlichen Plätze, Parks und Spielplätze
- Feststellen und Verhindern von unerlaubten Abfallablagerungen auf öffentlichen und sonstigen Flächen
- Sicherstellen und Überwachen eines ordnungsgemäßen Verlaufes von angemeldeten Versammlungen
- Feststellung von Fahrzeugen ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum
- Unterbinden von exzessivem Alkoholmissbrauch in der Öffentlichkeit
- Durchführung von Aufenthaltsermittlungen und Überprüfung von Wohnsitzen
- Überwachung des Verlaufs von Großveranstaltungen wie Jahrmärkte und Stadtfest sowie der Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums
- Vollzug der Satzung über die Reinigung von öffentlichen Straßen (Kontrolle der Kehr-, Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer, Veranlassung der Beseitigung von Überwuchs von Privatflächen in den öffentlichen Verkehrsraum etc.)
- Verbringung von psychisch Kranken in entsprechende Einrichtungen (insbesondere Städtisches Krankenhaus Pirmasens)
Autor:Frank Schäfer aus Wochenblatt Pirmasens |