Gefahr der erneuten Einschleppung der ASP
Afrikanische Schweinepest

Wildschweine Symbolbild | Foto: Budimir Jevtic/stock.adobe.com
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Rhein-Neckar-Kreis. Nachdem im Kreis Bergstraße in den letzten Wochen insgesamt fünf positiv auf das ASP-Virus getestete Wildschweine südlich des Elektro-Zaunes an der Bundesstraße (B) 47 bei Bürstadt gefunden wurden, hat sich die Gefahr einer erneuten Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Rhein-Neckar-Kreis leider wieder erhöht. Dies teilt das zuständige Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell mit. Ein Fundort befand sich bei Lampertheim-Neuschloss, nur wenige Kilometer von der Gemarkung des Rhein-Neckar-Kreises entfernt. Bislang war man auf hessischer Seite davon ausgegangen, dass der Elektro-Zaun entlang der B 47 „hält“ und eine valide Grenze des Seuchengeschehens darstellt, da alle Funde im Kreis Bergstraße bislang nördlich dieses Zaunverlaufes erfolgten.
„Die neuen positiven Fälle in Südhessen zeigen, dass diese Tierseuche in unserer Region noch lange nicht eingedämmt ist. Auch wenn die ASP für Menschen und Haustiere nicht gefährlich ist – sie hat leider Auswirkungen auf viele Bereiche“, erklärt die zuständige Dezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss, warum die derzeit geltenden Maßnahmen aufrechterhalten und von allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis weiter eingehalten werden müssen.
So sind in von der ASP betroffenen Gebieten erhebliche finanzielle Einbußen – beispielsweise beim Verkauf von Schweine- und Wildschweinfleisch – zu befürchten.
Landwirtschaft: nicht nur die Schweine haltenden Betriebe sind betroffen. Die Landwirtschaft wird durch die erforderlichen Maßnahmen vor allem in der Sperrzone II erheblich eingeschränkt. Schließlich hat schon der Fund eines einzigen positiv auf ASP getesteten Wildschweins durch die von der EU vorgegebenen Sperrzonen enorme Auswirkungen auf das entsprechende Gebiet. In der Landwirtschaft sind nicht nur die Schweine haltenden Betriebe betroffen, sondern es kommt auch vermehrt zu Wildschäden. Zudem sind die Landwirtinnen und Landwirte in den Sperrzonen des Kreises bei der Ernte durch Einschränkungen und zusätzlichen Aufwand (etwa durch den Drohnenüberflug vor der Ernte) betroffen.
Betroffen sind aber natürlich auch die Jägerinnen und Jäger, die ihrem Hobby nicht mehr ungehindert nachkommen können – wichtige Aufgaben, wie beispielsweise die Reduktion von Wildtierbeständen und damit eng verbunden der Schutz vor Wildschäden können in vielen Gebieten des Rhein-Neckar-Kreises gar nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt wahrgenommen werden.
„Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weitere Einträge der Seuche in unsere heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. Neben der Jägerschaft, den Nutztierhaltern und den landwirtschaftlichen Betrieben kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Niemand möchte schließlich, dass uns die ASP über Jahre hinweg einschränkt. Wieder abseits der Wege spazieren gehen, mit Hunden ohne Leine Gassi gehen, Veranstaltungen im Wald – all das soll doch bald wieder möglich sein. Hierzu müssen wir nun aber noch eine Weile zusammenhalten und die erforderlichen Maßnahmen befolgen“, so Doreen Kuss.
Neben der Übertragung und Weiterverbreitung direkt von Wild- oder Hausschweinen untereinander, hier insbesondere über das Blut angesteckter Tiere, kann das Virus nämlich auch indirekt über verunreinigte Gegenstände (Werkzeuge, Schuhe, Kleidung et cetera) oder kontaminiertes Futter übertragen werden.
„Auch wenn Maßnahmen wie das Wegegebot im Wald oder die Leinenpflicht für Hunde für Einzelne unangenehm sein mögen – es ist kein Vergleich zu den Einschränkungen für manche landwirtschaftliche Betriebe“, sagt die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt und appelliert an die Bevölkerung, sich solidarisch zu zeigen und sich an die in den Sperrzonen geltenden Regelungen zu halten.
Wie lange dies der Fall sein wird, kann übrigens momentan noch nicht vorausgesagt werden. Die derzeitigen Anordnungen in den Allgemeinverfügungen sind noch bis Anfang des Jahres 2025 gültig. Je nach dann vorherrschender Lage kann es Lockerungen, aber auch Verschärfungen geben. „Wir werden auf jeden Fall in dem Zeitraum neue Allgemeinverfügungen erlassen, weil die Zonen, also Sperrzone II und I, mindestens 12 Monate aufrechterhalten werden müssen – das ist eine Vorgabe der Europäischen Union“, erklärt Kuss abschließend. hät/red

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Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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