Vormünder für den Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis gesucht
Rhein-Neckar-Kreis. Wer Interesse hat, sich für Kinder und Jugendliche stark zu machen, ein kontinuierliches und verantwortungsvolles Engagement übernehmen möchte und für junge Menschen eine vertraute Ansprechperson werden will, ist herzliche eingeladen, sich am Online-Informationsabend des Jugendamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Keris über die ehrenamtliche Vormundschaft zu informieren.
Darüber hinaus ist die Koordinierungsstelle Vormundschaft im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis über die reguläre Erreichbarkeit hinaus noch an drei weiteren Tagen da, um nachgelagerte Fragen aus der Informationsveranstaltung zu beantworten sowie eine allgemeine Beratung bei Interesse einer ehrenamtlichen Vormundschaft zu beantworten.
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft gegenüber einer Amtsvormundschaft des Jugendamtes nochmals betont. Zur Umsetzung dieser Reform hat das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises eine eigene Abteilung geschaffen, die Koordinationsstelle Vormundschaft, deren Aufgabe auch die Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormundinnen und Vormündern ist.
Es gibt viele Gründe, warum ein Kind oder Jugendlicher einen Vormund braucht. Wenn Eltern aufgrund von Tod, Krankheit oder Erziehungsunfähigkeit die elterliche Sorge nicht wahrnehmen können, bestellt das Familiengericht für Minderjährige eine Vormundin oder einen Vormund. Dies trifft auch bei minderjährigen Ausländern (UMA) zu, die ohne Elternteil nach Deutschland einreisen.
Interessierte benötigen keine spezielle Ausbildung oder rechtliche Vorkenntnisse, sondern werden von der Koordinationsstelle Vormundschaft des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet und bei der Ausübung der Vormundschaft begleitet und unterstützt.
Im Gegensatz zu einer Vormundschaft durch das Jugendamt sind ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder meistens nur für einen einzigen jungen Menschen zuständig. Sie haben daher zeitlich bessere Möglichkeiten, mit dem jungen Menschen in Beziehung zu treten und auf seine individuellen Bedürfnisse einzugehen. Ehrenamtliche bringen Lebenserfahrung, Begabungen oder Qualifikationen aus ihren beruflichen Hintergründen mit, die für junge Menschen Orientierung bedeuten und besonders wertvoll sein können. Eine Aufnahme des jungen Menschen im Haushalt des Vormundes oder des Pflegers ist nicht vorgesehen.
Die Koordinationsstelle Vormundschaft sucht weiterhin Personen, die offen und sensibel für die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen sind und die sich gerne für ihre Belange einsetzen, z.B. schulische Angelegenheiten, die Gewährleistung der medizinischen Versorgung, die Regelung finanzieller Angelegenheiten, die Korrespondenz mit Ämtern und vieles mehr.
Die Koordinierungsstelle Vormundschaft bietet am Mittwoch, 6. Dezember, zwei Online-Informationsveranstaltungen an: um 16 Uhr sowie um 18 Uhr. Darüber hinaus wird am Dienstag, 5. Dezember, am Donnerstag, 7. Dezember, sowie am Mittwoch, 13. Dezember, von 9 Uhr bis 16 Uhr ein Mitarbeitender der Koordinationsstelle eigens für die Beantwortung von Anfragen und Fragen zur Informationsveranstaltung telefonisch zur Verfügung stehen. Das ausgeweitete Beratungsangebot gibt es telefonisch unter: 06221 522-1180.
Interessierte Bürger können sich per E-Mail an die Koordinationsstelle Vormundschaft wenden, um den Zugang zur Onlineveranstaltung zu erhalten: koordinationsstelle.vormundschaft@rhein-neckar-kreis.de hät/red
Weitere Informationen:
www.rhein-neckar-kreis.de
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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