Führerschein-Umtauschpflicht: Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 sind aktuell betroffen
Donnersbergkreis. Alle Bürger, welche in den Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 geboren wurden und noch einen alten rosafarbenen Papierführerschein (sogenannten Lappen) haben, müssen diesen bis Sonntag, 19. Januar 2025, umtauschen.
Die Führerscheinstelle bittet darum den Antrag rechtzeitig bis spätestens Mitte November zu stellen. Da alle Führerscheine, bundesweit in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden, ist hier mit längeren Produktionszeiten zu rechnen. Nur so kann eine rechtzeitige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Wo kann man den Führerschein-Umtausch beantragen?
Neu: Man kann den Umtausch-Antrag auf der Homepage ausdrucken und ausfüllen. Anschließend dann per Post an die Führerscheinstelle senden oder in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung Donnersbergkreis oder der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen. Den Antrag findet man unter: „Bürgerservice – Formulare A-Z – unter Buchstabe F“
Gerne kann der Antrag auch bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis und bei den Einwohnermeldeämtern abgeholt werden.
Selbstverständlich kann der Antrag auch weiterhin persönlich bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung – Bürgerbüro –oder bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragt werden.
Die jeweiligen Öffnungszeiten sind zu beachten und ein eventuelles Terminsystem bei der Anlaufstelle.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Man benötigt den bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild.
Was passiert mit dem alten Führerschein?
Den bisherigen Führerschein bekommt man auf Wunsch entwertet zurück.
Wieviel kostet der Umtausch?
Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro.
Wie lange dauert der Umtausch?
Der Führerschein-Umtausch kann vier bis acht Wochen dauern, da in einigen Fällen noch Karteiabschriften von anderen Behörden eingefordert werden müssen.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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