Rehak-Nitsche erreicht Erleichterungen
beim Bau bezahlbarer Wohnungen für die Ortschaften Hagenbach, Jockgrim, Kandel, Lingenfeld und Rülzheim
Wörth, 08.11.2021
Auf Initiative der Abgeordneten Katrin Rehak-Nitsche erhöht das rheinland-pfälzische Finanzministerium nach intensiver Prüfung die Fördermietstufen für zahlreiche Ortschaften im Kreis Germersheim. Die Fördermietstufen richten sich nach den aktuellen Mietpreisentwicklungen und bestimmen, unter welchen Bedingungen sozialer Wohnungsbau gefördert werden kann. Eine höhere Einstufung, wie sie nun für viele Kommunen vorgenommen wird, erleichtert die Förderung und somit den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Rehak-Nitsche hatte eine Überprüfung der 2018 festgelegten Fördermietstufen angeregt.
„Im Kreis Germersheim herrscht immenser Wohnungsdruck und ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Daher freue ich mich, dass das Finanzministerium die Fördermietstufen vieler Kommunen an die Realität vor Ort anpasst“, sagte Katrin Rehak-Nitsche, die SPD-Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Wörth. „Die Rheinschiene ist von Zuzug geprägt. Das spricht für den Erfolg der Region, führt jedoch auch zu höheren Mieten. Die nun vorgenommene Anpassung trägt dieser rasanten Entwicklung nun Rechnung.“
Die Empfehlung für die Ortschaften Kandel, Jockgrim und Lingenfeld werden von Stufe drei auf Stufe vier angehoben, Hagenbach und Rülzheim sogar von Stufe zwei auf Stufe vier. Die genannten Gemeinden haben nun die Möglichkeit, die Neuzuordnung der Fördermietenstufen zu beantragen. Die Stadt Wörth befindet sich derzeit noch in Verhandlungen mit dem Land, denn auch hier wäre eine Anpassung der Fördermietstufe wünschenswert und aus Sicht der Stadt und der Abgeordneten dringend notwendig.
In Rülzheim hat die SPD-Fraktion im Gemeinderat gemeinsam mit Rehak-Nitsche auf eine Verbesserung der Situation hingewirkt: „Wir erhoffen uns, dass die erhöhte Fördermietenstufe dazu führt, dass die Attraktivität für Wohnprojekte in Rülzheim steigt und in Zukunft mehr bezahlbarer Wohnraum für die Bürger:innen gebaut wird“, so Wolfgang Röhrling. „Die Entscheidung kommt gerade rechtzeitig für die Planungen des neuen Wohngebiets Südhang. Hier können wir uns ein solches Projekt gut vorstellen.“
Hintergrund
Die Fördermietenstufen der einzelnen Ortschaften haben in Rheinland-Pfalz einen großen Einfluss auf Bedingungen und Konditionen der Wohnraumförderung des Landes. Sie werden aus dem Bodenrichtwert sowie aus den Angebotsmieten berechnet. Die Skala reicht hierbei von Stufe eins bis zu Stufe sechs. Eine höhere Fördermietstufe bedeutet, einen höheren Bedarf und damit einhergehend günstigere Bedingungen für eine Wohnraumförderung.
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne an das Büro von Dr. Katrin Rehak-Nitsche unter der Telefonnummer: 07271 - 508 80 88 oder schreiben Sie eine Email: buero@rehak-nitsche.de
Autor:Katrin Rehak-Nitsche aus Wörth am Rhein |
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