Badepark Wörth
Im Mai noch keine Freibadesaison
Wörth. Die Stadtwerke Wörth informieren, dass die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, welche aktuell in Kraft ist, in § 1 beinhaltet, dass Schwimm- und Spaßbäder geschlossen sind. Nach § 3 dieser Verordnung ist die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art untersagt.
Nach Einschätzung der im Bäderbereich unterschiedlichen Akteure wie etwa der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, der European Waterpark Association u. v. m. rechnet derzeit niemand ernsthaft damit, dass es bereits Anfang Mai 2020 zu Lockerungen im Bereich des Betriebs von Bädern kommen kann, da die aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln in diesen Bereichen praktisch nicht umsetzbar sind. Einhellige Meinung ist, dass die Gesundheit und Sicherheit der Badegäste und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität haben. ps
Autor:Stefan Endlich aus Wörth am Rhein |
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