Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche lädt betroffene Kommunen ein
Wörth kämpft mit Rückgang der Gewerbesteuer

Der Stadt Wörth fehlen Gewerbesteuereinnahmen.  | Foto: pS
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Wörth. Die Stadt Wörth am Rhein und zahlreiche weitere Kommunen hatten und haben teilweise erhebliche Einbrüche ihrer Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen. Ursächlich dafür ist, dass insbesondere Vergehen im Kontext des Diesel-Abgas-Skandals, aber auch der Bildung von Kartellen im LKW-Bereich mit millionenschweren Strafzahlungen belegt wurden. Diese wirken sich auf die Höhe der kommunalen Gewerbesteuern aus, da große Teile der Strafzahlungen (sog. Abschöpfungsanteil) bei der Berechnung der kommunalen Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche hat in den vergangenen Monaten in enger Abstimmung mit dem Städtetag Rheinland-Pfalz und im Gespräch mit dem Finanzministerium Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Erklärung der betroffenen Kommunen entwickelt. Gemeinsam mit seinem Amtskollegen Oberbürgermeister Klaus Mohrs aus der Stadt Wolfsburg wird Dr. Nitsche die betroffenen Kommunen zu einer Zusammenkunft einladen. OB Mohrs koordiniert Kommunen der VW- und Audi-Standorte, Bürgermeister Nitsche die Daimler, Bosch, BMW und Porsche-Standorte. Gemeinsam wollen die betroffenen Kommunen erreichen, dass die Empfänger der Strafzahlungen – die Länder, der Bund und die Europäische Union – den betroffenen Kommunen den damit einhergehenden Steuerausfall kompensieren. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Strafzahlungen der Unternehmen die Kommunen in finanzielle Schieflage bringen und die Länder, der Bund oder die EU allein von den Einnahmen profitieren. Diese Verschiebung von Einnahmen von den Kommunen zu anderen Ebenen ist nicht akzeptabel“, betont Dr. Nitsche. „Es ist eine nicht beabsichtigte Folge der Steuergesetzgebung, dass die Kommunen für die Strafzahlungen der Unternehmen büßen müssen. Das muss dringend korrigiert werden.“  ps


Der Entwurf im Wortlaut:
Strafzahlungen von Unternehmen dürfen nicht zu Einnahmeverlusten für Kommunen führen – faire
Beteiligung der betroffenen Kommunen an den Einnahmen der Länder
Hohe Strafzahlungen in Form von Geldbußen von Unternehmen dürfen nicht zu einem Ausfall von
Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen führen. Branchenübergreifend gilt, dass hohe
Strafzahlungen für Unternehmen erhebliche Einflüsse auf die Gewerbesteuereinnahmen von
Kommunen haben. Besonders eklatant ist dieser Effekt im Zuge des Dieselskandals sowie der
Aufdeckung von Preiskartellen in der Automobil- und Elektroindustrie zum Tragen gekommen. Die in
derartigen Fällen bislang verhängten Strafzahlungen überschritten in ihrer Höhe bei weitem die
bislang in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Summen für Unternehmensdelikte. Die 2012
verhängte Strafzahlung im Bereich Fernseh- und Computerbildschirme mit 1,5 Milliarden Euro bildet
die bislang höchste Strafzahlung. Mit Höhen von einer Milliarde Euro (Strafe für VW im Zuge des
Dieselskandals an das Land Niedersachsen) bzw. 870 Millionen Euro (Strafe für Daimler im Zuge des
Dieselskandals an das Land Baden-Württemberg) sowie weiteren zu erwartenden Strafzahlungen im
Umfeld von Dieselskandal oder Kartellbildungen wurden und werden Effekte ausgelöst, die nicht
tragbar sind aus kommunaler Sicht. Die Betroffenen dieser Strafzahlungen sind nicht nur die
Unternehmen, denen die Strafe zu Recht auferlegt wird, sondern auch in besonderem Maße die
Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger, in denen die Unternehmen Standorte betreiben. Dies
begründet sich u. a. aus der steuerlichen Einordnung der Strafzahlung.
Strafzahlungen von Unternehmen setzen sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: Der
Sanktionsteil, der steuerlich nicht abzugsfähig ist, d.h. aus dem Gewinn nach Steuern bezahlt werden
muss. Dieser Sanktionsteil wirkt nicht steuermindernd. Der zweite Teil, der sogenannte
Abschöpfungsteil, hingegen ist steuerlich abzugsfähig, d.h. er wirkt sich auf die Höhe der zu
versteuernden Summen direkt aus. Dies führt dazu, dass bei der Berechnung der Gewerbesteuer, die
den Kommunen zusteht, im Falle von Strafzahlungen ein deutlich geringeres Volumen herangezogen
wird und die Gewerbesteuerschuld damit erheblich abschmilzt. Der Abschöpfungsanteil an
Strafzahlungen geht damit zu Lasten der Kommunen – diese werden somit mit bestraft, obwohl sie in
keiner Weise in das rechtswidrige Verhalten des Unternehmens involviert waren - und obwohl sie die
Infrastruktur für die unternehmerische Tätigkeit des Unternehmens weiterhin finanzieren müssen:
Straßenbau, Unterhalt, Ver- und Entsorgung, öffentliche Sicherheit, etc.. Bleiben die zur
Gegenfinanzierung dringend erforderlichen Gewerbesteuern jedoch aufgrund der Strafzahlungen
aus, gerät die Kommune in haushaltswirtschaftliche Schieflage. Dabei nutzen die Unternehmen
selbstverständlich weiterhin die kommunale Infrastruktur am Standort.
Die Strafzahlung verbleibt bei dem Bundesland, beim Bund oder bei der EU – je nachdem wo das
Straf- oder Kartellverfahren geführt wurde. Hinsichtlich des Sanktionsteils der Strafzahlung ist
dagegen nichts einzuwenden. Anders ist dies jedoch beim Abschöpfungsanteil, wobei die vom
Gewerbesteuerausfall betroffenen Kommunen keinerlei Ausgleich erhalten. Dadurch verschiebt sich
der Geldstrom von den Kommunen zum betreffenden Bundesland, zum Bund oder zur EU. Die
Kommunen stehen dann mit ihrer Finanznot alleine da, in zahlreichen Fällen mussten
schwerwiegende Haushaltssperren verhängt oder einschneidende Nachtragshaushalte mit
Investitionssperren ergriffen werden um mit der unverschuldeten Notlage umzugehen. Das
abschöpfende Bundesland bzw. der Bund oder die EU hingegen freuen sich über den
unvorhergesehenen Geldsegen.

Autor:

Stefan Endlich aus Wörth am Rhein

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