Eventfeuerwerk gestartet
Tiere in der Silvesternacht in Panik
Zum dritten Mal in Folge startete in Oberhausen an der Appel mitten in der Ortschaft ein Eventfeuerwerk im dreistelligen Bereich. Ohne Tierbesitzer und generell die Mitmenschen darüber in Kenntnis zu setzen, wurde es zu manchen Tierbesitzern, besonders Pferdebesitzern in einer Entfernung von deutlich weniger als 200 m Luftlinie gestartet. Selbst Beruhigungsmittel helfen in dieser Situation kaum und sorgen dafür das Tiere vor Panik flüchten und oder sogar zu Tode kommen. Im Jahr 2024 kam es zu einer ähnlichen Situation in Alzey, in bezugnehmend auf das Feuerwerk des Winzerfestes, in welcher ein Anwalt über das Tierschutzgesetz in Bezug auf Feuerwerk und Tiere Stellung nahm. Es ist das dritte Jahr, in welchem Rücksichtsnahme auf keinem Blatt steht. Im Jahr zuvor entstand eine Sammelbeschwerde, welche an den Verbandsbürgermeister gesendet wurde, ohne Erfolg, ohne Stellungnahme und ohne überhaupt einen Funken der Klärung. Auch in diesem Jahr wurde ein Schreiben verfasst, an Ortsbürgermeister und Verbandsbürgermeister gesendet, sowie um einen Termin bei einem Anwalt erfragt, welcher über die Situation zuvor in Kenntnis gesetzt wurde.
Hier geht es nicht darum etwas zu verbieten. Es geht um Rücksichtsnahme auf andere Menschen und Tiere und darum, ein solches, umfangreiches Feuerwerk unter Einhaltung des Sprengschutz-, Sprengstoff- und Tierschutzgesetzes außerhalb einer Ortschaft zu starten.
Autor:Saskia Hesseldenz-Moog aus Alsenz-Obermoschel | |
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