Verkehrskontrolle: Verstoß gegen Waffengesetz, BTM-Gesetz, Versicherungsgesetz, Steuergesetz und ein gesuchter Beifahrer
Rinnthal. Am 4. November wurde auf dem Parkplatz der B10 bei Rinnthal in Fahrtrichtung Annweiler gegen 21:05 Uhr ein 27-jähriger BMW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es konnte festgestellt werden, dass der PKW zur Fahndung ausgeschrieben war, da keine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Zudem war der 27-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Weiterhin konnten bei diesem Auffälligkeiten erkannt werden, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten.
Ein entsprechender Vortest betätigte den Verdacht, dieser reagierte positiv auf diverse Stoffgruppen. Im Fahrzeug konnte auch eine geringe Menge Amphetamin sowie ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt werden. Auf der Dienststelle wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Er wird sich nun in Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Pflichtversicherungsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten müssen. Im Fahrzeug befand sich weiterhin ein 32-Jähriger Beifahrer. Dieser war aufgrund eines Haftbefehls zur Fahndung ausgeschrieben. Da er den geforderten Betrag nicht bezahlen konnte, wurde er einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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