Rücksichtnahme aller Teilnehmenden im Straßenverkehr
„Freie Fahrt für freie Bürger“
Albersweiler. Am Samstagnachmittag des 9. Oktober kam es auf der Weinstraße in Albersweiler zu einem mutmaßlichen Nötigungsversuch eines Autofahrers gegen einen Fahrradfahrer. Der Lenker des PKW sah sich im Recht, den Radfahrer zu maßregeln und ihm vorzuschreiben wo er zu fahren habe. Es gefiel ihm nicht, das Zweirad auf der Weinstraße fahren zu sehen; der parallel verlaufende Wirtschaftsweg sei für Räder benutzungspflichtig.
Nach dem Austausch von Wortfetzen durch das geöffnete Fenster stoppte er sein Auto und sprang auf die Straße. Durch Flucht in engere Gassen konnte sich der vermeintlich Angegriffene retten.
Der adfc weist jetzt nachdrücklich darauf hin, dass Straßen grundsätzlich für Menschen gebaut werden, nicht für Fahrzeuge. Der Slogan „Freie Fahrt für freie Bürger“ gilt insofern er bedeutet, dass die Wahl des Fahrzeugs den Menschen freigestellt ist, ohne eine Einschränkung der Benutzungsrechte daraus abzuleiten. Ausnahmen gibt es bei Autobahnen, Kraftverkehrsstraßen, blau beschilderten Rad- und Fußwegen. Die grünen Radwegweiser haben diesbezüglich keine Wirkung.
Einen blau beschilderten Radweg mit eindeutiger Benutzungspflicht gibt es im Bereich zwischen Annweiler und Landau lediglich auf der kurzen, circa 500 Meter langen Teilstrecke zwischen Queichhambach und der B10-Anschlussstelle an der Neumühle.
Alle anderen Abschnitte dürfen wahlweise auf der Straße oder auf dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg mit dem Rad befahren werden.
So kommen sowohl die gemütlichen Freizeitradler, als auch die eiligen Alltags-Radpendler gut und sicher voran. Die Straßen sind gut einsehbar, die Verkehrsdichte gering. adfc
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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