Gemeinsinn für das Gelingen des Rheinland-Pfalz-Tages notwendig
Innerstädtisches Verkehrskonzept
Annweiler. Gemeinsinn forderte Peter Schürmann von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße beim 4. Talk zum Tag ein, als er das innerstädtische Verkehskonzept gemeinsam mit Ralf Burkhard, von der Polizei Landau , und Marcel Ludwig von der Verbandsgemeinde vorstellte.
Das Stadtgebiet Annweiler wird zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen für den Individualverkehr gesperrt. Die Burg Trifels und die Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe bleiben jedoch über die Altenstraße und die K 2 (Trifelsstraße) uneingeschränkt anfahrbar. Das Krankenhaus ist mit einer entsprechenden Durchfahrtserlaubnis für Besucher ebenfalls erreichbar. Einsatz- und Rettungskräfte können alle Bereiche der Stadt und Verbandsgemeinde anfahren.
Annweiler am Trifels wird in vier Zonen unterteilt (siehe Übersichtsplan). Die Bewohner der Zonen B (lila), C (orange) und D (rosa) können mit entsprechender Durchfahrtserlaubnis ihre Anwesen mit den Fahrzeugen erreichen und sich in den Zonen weitgehend frei bewegen. Die Zone A (grün), die alle Veranstaltungsplätze und –meilen umfasst, kann und darf während der Festöffnungszeiten sowie eine Stunde davor und danach nicht befahren werden.
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Festgeländes können für folgende Zeiten beantragt werden: Freitag bis 13 Uhr, Samstag von 01 Uhr bis 10 Uhr und Sonntag von 01 Uhr bis 10 Uhr sowie wieder ab 23 Uhr. Die Abbauarbeiten dauern voraussichtlich bis Montag, 01. Juli, 18 Uhr an. Außerdem berechtigt die Ausnahmegenehmigung zum Fahren und Parken in den Zonen C und D. Die dortigen Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeug möglichst auf dem eigenen Grundstück zu parken, damit ausreichend Parkraum zur Verfügung steht. Für das gesamte Veranstaltungsgelände wird durch Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) ein Fahrverbot angeordnet. Dieses beinhaltet automatisch auch ein Park- und Halteverbot für die Fahrbahnen.
Das gesamte Festgelände wird gegen die angrenzenden Bereiche durch mobile und stationäre Sperren abgegrenzt und gesichert. Aufgrund der Aufbauarbeiten für die Großveranstaltung muss bereits an den Vortagen mit Behinderungen gerechnet werden.
Die Ausnahmegenehmigungen und Durchfahrtserlaubnisse können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler (Fachbereich III), Messplatz 1 in Annweiler am Trifels, Telefon 06346-301-0 sowie im Internet unter www.vg-annweiler.de beantragt werden. Die Bearbeitung und Aushändigung erfolgt im Anschluss an die Kommunalwahlen. Es wird darum gebeten, die Anträge bis Freitag, 31. Mai, einzureichen. Es handelt sich bei dieser Frist nicht um eine Ausschlussfrist, sondern lediglich um eine Erleichterung der Abwicklung.
Autor:Jürgen Bender aus Annweiler |
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