Stellungnahme zur Tunnelvariante möglich
Sitzung des Stadtrates Annweiler

Darstellung der im Raumordnungsverfahren zu prüfenden Varianten  | Foto: LBM
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von Britta Bender
Annweiler. Am Mittwoch, 18. Mai, fand die Sitzung des Stadtrates im Hohenstaufensaal statt, welche vom Offenen Kanal übertragen wurde und immer noch online zu sehen ist. Hauptthemen waren die Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze sowie die Stellungnahme im Zuge des Raumordnungsverfahrens B10, die auch Bürger, Anwohner, Vereine und Institutionen noch abgeben dürfen.
Die Sitzung begann mit der Information des Stadtbürgermeisters Benjamin Seyfried, dass Beigeordneter Peter Grimm, der nicht anwesend sein konnte, zum 30. Juni sein Mandat nach drei Jahren niederlegt. Grimm äußerte sich in einem Schreiben, dass die Ukraine Hilfe ist im sehr wichtig sei und er sein komplettes ehrenamtliches Engagement zukünftig den Geflüchteten aus der Ukraine widmen möchte, zusätzlich zur Selbstständigkeit, die viel Zeit in Anspruch nimmt.
Auf eine Nachwahl wurde verzichtet. „Drei Beigeordnete können sein, müssen aber nicht“, so der Stadtbürgermeister, der diesen Geschäftsbereich Verkehr, Sport und Barrierefreiheit nun auch noch schultern wird. „Verkehr ist nicht gerade einer der kleinsten Bereiche, wer Lust drauf hat, darf sich gerne bei mir melden“, sagte er, betonte aber dass diese Herausforderung „nicht ohne“ sei.
Ebenfalls eine Herausforderung ist es immer noch, eine verträgliche Lösung bezüglich dem Ausbau der B10 zu finden.
Wie bereits die Ortsbeiräte der Ortsteile Gräfenhausen, Queichhambach und Sarnstall, hat der Stadtrat in seiner Sitzung, sich mehrheitlich der von Hans-Peter Schmitt erarbeiteten Stellungnahme angeschlossen: „Die Stadt Annweiler am Trifels fordert, sofern die B10 ausgebaut wird, den Bau eines 4-spurigen Basistunnels analog der vorgestellten Bürgervariante B2+a im Rahmen des Raumordnungsverfahrens. Es wird nach Richtigstellung der Planung eine objektive Neubewertung der Varianten beantragt.“ Noch bis zum 30. Mai besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme im Zuge des Raumordnungsverfahrens abzugeben. Eine Stellungnahme kann jeder abgeben, Bürger, Anwohner, Vereine und Institutionen.
Seitens der Stadt Annweiler am Trifels, wurde auf der Homepage eine vorbereitete Stellungnahme bereitgestellt. Selbstverständlich kann diese individuell angepasst und sodann, entweder per Post oder mittels Onlineformular, abgesendet werden.
Dazu Stadtbürgermeister Benjamin Seyfried: „Wie Ministerin Daniela Schmitt informierte, ist der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Hinterweidenthal und Hauenstein getroffen worden, die Planungen für den Abschnitt Siebeldingen/Birkweiler sind ebenfalls auf dem Weg und der Flaschenhals um Annweiler wird immer enger. Durch die nun im Raumordnungsverfahren aufgenommene ’Bürgervariante’, bietet sich die verträglichste Lösung für die Anrainerkommunen und die Menschen hier vor Ort. Deswegen ist es wichtig, dass wir mit einer Stimme für die verträglichste Lösung sprechen, denn eines ist sicher: Bund und Land verfolgen das Projekt B10 mit Nachdruck.“ Die Variante des Landesbetriebs Mobilität sieht vor, eine Tunnelstrecke parallel zum bestehenden Tunnel zu schaffen. Erforderlich wäre zusätzlich ein großer Kreisel bei Annweiler-West.
So bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahmen von Gräfenhausen, Queichhambach und Sarnstall sowie der Stadt Annweiler und dem Landkreis Südliche Weinstraße zu erwünschten, verträglichen Lösung führen.
Ganz und gar unerwünscht ist das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 6. Mai, welche eine Anordnung erlassen hat, wonach dem Stadtrat der Stadt Annweiler aufgegeben wird, die Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2022 festzusetzen. Und das nicht irgendwie sondern folgendermaßen: demnach wird die Grundsteuer A auf 345 v.H., die Grundsteuer B auf 465 v.H. und die Gewerbesteuer auf 400 v.H. festgesetzt.
Nun hatte der Stadtrat mehrere Optionen zu Verfügung, vier um genau zu sein. Vorschlag Nummer1: Der Rat legt gegen die Anordnung Widerspruch ein und klagt gegen die Anordnung und erhöht dennoch die Realsteuerhebesätze die Grundsteuer A auf 335 v.H., die Grundsteuer B auf 440 v.H. und die Gewerbesteuer auf 390 von Hundert, unter Berücksichtigung des bereits initiierten Prozesses, ob die Möglichkeit besteht, die städtischen Gesellschaften stärker am Haushalt der Stadt zu beteiligen. Der nächste Vorschlag lautete ebenso, allerdings ohne den Zusatz der Beteiligung der städtischen Gesellschaften. Der Inhalt des dritten lautete wie folgt: Der Rat legt gegen die Anordnung Widerspruch ein und klagt gegen die Anordnung. Alle diese genannten Optionen fanden keine Zustimmung.
Die noch verbliebene vierte Option selbstverständlich auch nicht, so war die Angelegenheit vom Tisch und: der Rat setzt die Anordnung der Kommunalaufsicht um und erhöht die Realsteuerhebesätze wie angeordnet. Diese Steuereinnahmen verbleiben immerhin im städtischen Haushalt.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Erhöhung der Nutzungsentgelte für den Coworkingbereich beschlossen.
Die Arbeitsgruppe um Holger Pommereau, Sven Dausch sowie Jasmin Nether, führt derzeit eine Kostenanalyse für den Hohenstaufensaal durch. Das Ziel ist es, eine Vorlage für den Stadtrat zu erarbeiten und eine Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen vorzulegen. Hierzu sollen ebenfalls Nutzungsentgelte moderat erhöht werden für Technik und Gastro sowie dem Eventzubehör. Die Mietpreise bleiben wie sie sind, jedoch entfällt der Sommertarif. Die Kosten für die Endreinigung werden erhöht. Dafür wird die Bezahlung des Personals (vor allem der Aushilfen) moderat angehoben.
Nun gilt es die Kostentreiber zu finden und Fakten zu schaffen. Bis Ende September müssen die Zahlen vorliegen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung stand ein Antrag von SPD - Bündnis 90/Die Grünen auf der Agenda: Der Stadtrat möge eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft und der Sparkasse Südpfalz wie folgt beschließen: „Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Gesellschafterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Jedes Mitglied im Aufsichtsrat welches seitens des Gesellschafters Stadt Annweiler das Mandat wahrnimmt, muss wählbarer Bürger der Stadt Annweiler von Rheinland-Pfalz sein."
FDP und FWG hatten in ihrer Vorberatung beschlossen, bei diesem Thema, geschlossen die Sitzung zu verlassen. Man sprach von Paragrafenreiterei und sei der Meinung, dass diese Verhaltensweise nicht nachvollziehbar sei. Dem Antrag von SPD - Bündnis 90/Die Grünen wurde mit einer Enthaltung und 12 Ja-Stimmen zugestimmt.
Positives zu berichten gab es über die ehrenamtlichen Arbeitseinsätze: der Pflanzaktion in der Markwardanlage, der Freischneideaktion des Sträucherlehrpfades/Scheffelblick und den Arbeiten am Spielplatz Neukastellstraße. Stadtbürgermeister Seyfried dankte herzlich für diesen unbezahlbaren Einsatz.
Ein Appell an die Autofahrer beziehungsweise Parkenden musste der Stadtchef noch los werden, nämlich, sich doch bitte an die Parkverbote zu halten, denn widerrechtlich geparkte Fahrzeuge blockieren die Zufahrt von Müllabfuhr und in Notfällen auch die für Feuerwehr oder Rettungsdienst. Mit Verwarngeldern und Abschleppen der widerrechtlich abgestellten PKWs sei verschärft zu rechnen, warnt Seyfried.

Infos, Onlineformular, youtube
Beschlussvorlage nebst Adresse und Hinweise zur Abgabe einer eigenen Stellungnahme unter:
https://www.annweiler.de/de/buergerservice/downloads/index.php
Onlineformular der SGD Süd:
https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/formular-stellungnahme-b10-ausbau/
Sitzung online: https://www.youtube.com/watch?v=_kpoXfyC3Nc

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Autor:

Britta Bender aus Annweiler

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