Trifels Natur warnt wegen hoher Waldbrandgefahr
Wichtige Hinweise
Annweiler. Es ist immer wieder ein Erlebnis den hohen Freizeitwert zu genießen den ein gesunder Wald bietet. Damit dies auch in Zukunft so bleibt sieht das Landeswaldgesetz (LWaldG) von Rheinland-Pfalz einige Verhaltensregeln vor, auf die die Trifels Natur als Forstbetrieb der Stadt Annweiler nochmals besonders hinweisen möchte.
So ist es gem. § 24 Abs. 2 LWaldG verboten im Wald ohne Genehmigung des Forstamts Feuer anzuzünden und zu unterhalten oder offenes Licht zu gebrauchen.
Gem. § 24 Abs. 4 LWaldG darf im Wald grundsätzlich nicht geraucht werden - brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.
Die passiert schneller als man denkt! Aktuelles Beispiel ist der Waldbrand zwischen Rodalben und Pirmasens: Das sich rasch ausbreitende Feuer, das am Dienstagmittag, 13. Juni entstand, umfasste eine geschätzte Fläche von etwa 12 bis 14 Hektar, circa 20 Fußballfelder. Das Feuer war aus noch ungeklärten Gründen ausgebrochen, der zunächst kleine Brand an einer steilen Böschung habe sich, durch den starken Wind angefacht und schnell ausgebreitet. Insgesamt haben rund 350 Menschen ihr Zuhause wegen des Brandes verlassen müssen. Nach Behördenangaben waren mehr als 200 Einsatzkräfte vor Ort.
Sechs Regeln gegen Waldbrand
• Rauchverbot einhalten! Das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.
• Kein Feuer im und am Wald entzünden (auch kein Grillfeuer!)
• Keine Zigarettenreste entsorgen oder aus dem Auto werfen!
• Fahrzeuge keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund (z.B. Wegeböschungen, Wiesen) parken! Von heiß gelaufenen Katalysatoren geht eine große Gefahr aus. Pkw, Krafträder dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
• Müll vermeiden: Jede weggeworfene Glasflasche, Folie, Feuerzeug oder Dose kann zu einem Brandherd werden.
• Waldbrände unverzüglich der Feuerwehr (Tel. 112) oder der lokalen Forstdienststelle melden.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro in besonders schweren Fällen (z. B. Auslösung eines Waldbrands) bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. red
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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