Bis 5. August 2022
EULLa-Interessenbekundungsverfahren gestartet

Landwirte und Winzer können noch bis zum 5. August Antragsformulare bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und des Ökologischen Landbau ausfüllen
 | Foto: Michael Siebert/Pixabay
  • Landwirte und Winzer können noch bis zum 5. August Antragsformulare bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und des Ökologischen Landbau ausfüllen
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Bad Dürkheim. Landwirte sowie Winzer können bis zum 5. August ihr Interesse zur Teilnahme an einer Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und des Ökologischen Landbau bekunden. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hält die Antragsformulare vor und gibt Auskünfte zum Verfahren teilt der für den Bereich Landwirtschaft zuständige Kreisbeigeordnete Reinhold Pfuhl mit.

„Mit der Weiterführung des EULLa-Programms unter dem zukünftigen Dach des GAP-Strategieplans wollen wir landwirtschaftliche Betriebe fördern, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Damit soll ein bewährtes Förderinstrument fortgesetzt werden, das dem Schutz unserer Umwelt dient und dabei nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch den Schutz von Boden und Wasser berücksichtigt“, sagten Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des Antragsstarts.

Durch die weiterhin bestehenden Unklarheiten im Hinblick auf die Detailausgestaltung und Genehmigung des GAP-Strategieplans für Deutschland und die neue Förderperiode der EU muss im Jahr 2022 von der üblichen Eröffnung eines Erstantragsverfahrens im Sommer abgesehen werden. Um die Entstehung einer Förderlücke zu vermeiden, wird als Alternative ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Dies ermöglicht einerseits, frühzeitig für die Betriebe Planungssicherheit zu schaffen. Andererseits bietet es ausreichend Flexibilität, um auf möglicherweise erforderliche Anpassungen in Folge des Genehmigungsverfahrens reagieren zu können, und zugleich die erforderlichen Verträge vor dem 01.01.2023 abschließen zu können.

Der frühzeitige Start ist insbesondere zur Gewährleistung der naturschutzfachlichen Begutachtungen im Vertragsnaturschutz vorteilhaft, welche eng an die Vegetation gebunden sind und daher nicht im Herbst oder Winter erfolgen können. Auch in Bezug auf die Anbauplanung landwirtschaftlicher Betriebe sollte die Interessensbekundung vor der Herbstaussaat erfolgen.
Angesichts der erwarteten Genehmigung des GAP-Strategieplans im späten Herbst dieses Jahres wird nach den verkürzten Vertragslaufzeiten der vergangenen Jahre in diesem Jahr wieder die 5-jährige Laufzeit für Neuverpflichtungen angestrebt.

Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms

Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden voraussichtlich insgesamt 14 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus und von fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.

Interessensbekundungen können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

  • Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
  • Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
  • Umwandlung von Acker in Grünland,
  • Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
  • Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren,
  • Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
  • Vertragsnaturschutz Grünland,
  • Vertragsnaturschutz Kennarten,
  • Vertragsnaturschutz Acker,
  • Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
  • Vertragsnaturschutz Streuobst.

Für die acht landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) soll für Neuanträge ein Finanzplafond von 6,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Verfahrensregeln für die Auswahl. „Wir wollen kein Windhundverfahren. Darum wird bei einer sehr großen Zahl an Anträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und damit der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert“, so Eder und Schmitt.

Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Alle Neuanträge zur Umstellung auf oder Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Gesamtbetrieb unterliegen den mit der GAP-StrategieplanVO festgelegten Konditionalitäten (zum Beispiel vier Prozent Flächenstilllegung der Ackerbauflächen auch im Öko-Landbau). Gleichzeitig wird diesen Betrieben die Möglichkeit der Teilnahme an den Öko-Regelungen in der 1. Säule ermöglicht.
Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel, aber auch die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen an der Mosel und im Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung. ps/kats

Weitere Informationen:

Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden. Über Einzelheiten zu den Programmteilen und den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partnern können sich Interessenten informieren unter: www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de.

Autor:

Katharina Wirth aus Herxheim

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