Planungsrechtliche Voraussetzungen für Wohnbau geschaffen
Flächennutzungsplan für Ottersheim geändert
Ottersheim.Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat im Bescheid für eine Wohnbaufläche in Ottersheim festgestellt, dass für diese Planung Zielabweichungen nach dem Landesplanungsgesetz zugelassen werden können.
Die Verbandsgemeinde Bellheim hatte als Trägerin der Bauleitplanung für ihre Ortsgemeinde Ottersheim einen Antrag zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gestellt. Im Entwurf der 10. Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung einer 2,6 Hektar großen Wohnbaufläche am westlichen Siedlungsrand von Ottersheim vorgesehen. Für diesen Planbereich sind regionalplanerische Flächenrestriktionen zu beachten:
Nah dem verbindlichen Einheitlichen Regionalplan (ERP) Rhein-Neckar von 2014 befindet sich die Planfläche überwiegend in einer Grünzäsur und in einem Vorranggebiet für die Landwirtschaft. Diese Ausweisungen dienen dem Freiraumschutz sowie der Sicherung der landwirtschaftlichen Bodennutzung und sind grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Im Zielabweichungsverfahren hat die SGD Süd den Verband Region Rhein-Neckar, die Obere Naturschutzbehörde und die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gehört.
Im Entwurf der 1. ERP-Änderung sind für den westlichen Siedlungsrand von Ottersheim die regionalplanerischen Restriktionen zugunsten der Entwicklung weiterer Wohnbauflächen bereits zurückgenommen worden. In den eingeholten fachlichen Stellungnahmen wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Aus diesen Gründen war die Zulassung von Zielabweichungen möglich. Diese wiederum macht die 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes in Ottersheim vor der Verbindlichkeit der 1. ERP-Änderung genehmigungsfähig
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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