Vortrag über Rechte und Pflichten von Kunden
Sind Naschen und Probieren im Supermarkt erlaubt?
Germersheim. Sind Naschen und Probieren im Supermarkt erlaubt? Verpflichtet das Öffnen von Verpackungen zum Kauf? Darf man Mängel nur bis zu sechs Monate nach dem Kauf rügen? Beim täglichen Einkauf begegnen uns viele rechtliche Fragen. Nicht immer wissen wir die richtige Antwort darauf. Die Händler lassen ihre Kunden bei Streitfällen oft im Ungewissen. Deswegen ist es für Verbraucher gut, ihre rechtlichen Möglichkeiten, aber auch die rechtlichen Grenzen zu kennen. Anna Follmann, Expertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, stellt die rechtlichen Grundlagen verständlich dar, gibt Tipps und geht auf Fragen ein.
Der Vortrag ist kostenfrei und findet am Donnerstag, 6. Juni, um 15.30 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Germersheim am Luitpoldplatz 1 statt. Um Anmeldung unter Telefon 06131 28 48 0, per E-Mail an info@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp wird gebeten. ps
Autor:Wochenblatt Archiv aus Germersheim |
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