Straßenverkehr
Feuerwehr und Ordnungsamt in Obergrombach unterwegs
Im Zuge einer abendlichen gemeinsamen Befahrung wurden am 17. Januar in Obergrombach beengte Bereiche, in denen die Feuerwehr mitunter durch parkende Fahrzeuge behindert wird, befahren.
An der Befahrung mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Obergrombach nahmen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Mitarbeitende der Straßenverkehrsbehörde und des Gemeindevollzugsdienstes teil.
Mehrere verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge wurden sanktioniert oder in „Grenzfällen“ mittels „gelber Hinweiszettel“ auf ein Fehlverhalten hingewiesen.
Das Ordnungsamt weist daher erneut darauf hin, dass etwaige Verzögerungen oder Behinderungen durch unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge im Ernstfall Menschenleben kosten können. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist auf der Fahrbahn eine Mindestbreite von 3,05 Metern freizuhalten. Ist die Durchfahrt enger, gilt ein gesetzliches Haltverbot. Ebenfalls problematisch und immer wieder beschwerdeträchtig ist das Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen, das nach der StVO grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allenfalls geduldet werden kann das Gehwegparken, sofern mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern verbleibt.
Besonders problematisch waren in Obergrombach Straßenabschnitte in der Burgstraße, im Schönblick und in der Winzerstraße.
Dort sind vermehrte Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst vorgesehen. In der Winzerstraße wird das Parken aus Richtung Hauptstraße durch eine entsprechende Beschilderung bis hinter die Kurve eingeschränkt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu wurde bereits in die Wege geleitet.
Nachdem bereits letztes Jahr in den Stadtteilen Büchenau, Heidelsheim und Helmsheim derartige Probebefahrungen durchgeführt wurden, wird die nächste gemeinsame Befahrung von Feuerwehr und Ordnungsamt in Untergrombach stattfinden.
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