Neuregelung von Hochzeiten und Bestattungen
Kultusministerium ergänzt Corona Verordnung des Landes
Bruchsal (PM) | Ergänzend zu der Verordnung der Landesregierung vom 20. März ist von Seiten des baden-württembergischen Kultusministeriums eine ergänzende Verordnung bekannt gemacht worden. Sie regelt das Vorgehen bei Gottesdiensten und Zusammenkünften religiöser Vereinigungen. Diese sind zum Schutz der Bevölkerung grundsätzlich untersagt. Von der Regelung ausgenommen sind Taufen und Eheschließungen im engsten Familien- und Freundeskreis mit nicht mehr als fünf teilnehmenden Personen, Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur Aufzeichnung und medialen Verbreitung oder in ausschließlich häuslicher Gemeinschaft wie im Kloster. Ebenfalls im engsten Familien- und Freundeskreis sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete zugelassen. Bestattungen dürfen aber nur unter freiem Himmel und mit maximal zehn teilnehmenden Personen stattfinden. „Wir wissen, dass dies für Trauernde sehr schwer ist. Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, möchte man sich von ihm in einem würdevollen Rahmen verabschieden und dabei Freunde und Verwandte an seiner Seite haben. Doch diese Maßnahmen sind zum Schutz aller. Ohne sie würde man Viele in Gefahr bringen“, sagt Bürgermeister Andreas Glaser. Er appelliert eindringlich an die Bürger/-innen diese Regelungen zu befolgen: „Sie schützen damit auch die Menschen, die Ihnen nahestehen.“ Weitere Infos dazu finden sich unter www.bruchsal.de/corona.
Aktuelle Infos und Pressemeldungen gibt es auch auf der Homepage der Stadt Bruchsal sowie auf Facebook.
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