Stadtverwaltung informiert
Haushaltsmittel für das Jahr 2024 genehmigt!
Frankenthal. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat die Haushaltssatzung, den Haushalts- und Stellenplan der Stadt Frankenthal (Pfalz) für das Haushaltsjahr 2024 unter Auflagen genehmigt und zum Teil beanstandet. Beanstandet wird, dass der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt bezüglich der Planungsjahre 2025 und 2026 gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs verstoßen. Oberbürgermeisterin Dr. Nicolas Meyer ging die Haushaltsgenehmigung der ADD am Mittwoch, 14. März, postalisch zu.
Nach den jüngsten Gesprächen und Verhandlungen zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Frankenthal (Pfalz), der Staatssekretärin des Ministeriums des Inneren und Sport, Frau Schneider und der Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Frau Luxem, genehmigt die ADD den Haushalt der Stadt Frankenthal für 2024 trotz eines Fehlbetrags von über 6 Millionen Euro bereits im März 2024.
„Teil der Genehmigung sind strenge Auflagen und Bedingungen sowie deutliche Signale, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und eine besonders hohe Ausgabendisziplin auch bei Pflichtaufgaben und Auftragsangelegenheiten an den Tag zu legen, die uns als Rat und Verwaltung bei der Haushaltssteuerung weiterhin stark beschneiden“, so Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer. Die Aufsichtsbehörde fordert von der Stadt Frankenthal, konsequent einen vom Stadtrat zu beschließenden Konsolidierungspfad zu beschreiten, der zu einem ausgeglichenen Haushalt führt. Stadtrat und Verwaltung hatten sich am 30.01.2024 auf einen Stadtratsbeschluss, der diesen Ausgleich innerhalb von zehn Jahren erreichen soll, bereits geeinigt.
„Ich freue mich trotzdem, die Haushaltsgenehmigung in den Händen zu halten. Durch gemeinsame Anstrengungen und konstruktive Gespräche auf allen Ebenen konnte die Interimswirtschaft trotz der Ablehnung des Nachtragshaushaltes 2023 und der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen in Rekordtempo beendet und die finanzielle Handlungsfähigkeit sichergestellt werden“, zeigt sich Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer zufrieden.
Ein zu erwartendes Auskunftsersuchen mit einer späteren Genehmigung durch die ADD hätte für die Stadt Frankenthal (Pfalz) katastrophale Auswirkungen gehabt. Freiwillige Leistungen wie die Musikschule, Volkshochschule, Stadtbücherei, die Förderung der Sportvereine, der Kunst und Kultur, die Pflege des Brauchtums, sei es das Strohhut- oder Strandbadfest oder die Kerwen, und vieles weitere mehr wäre von eben auf nachher nicht mehr bezahlbar gewesen.
Dies galt es zu verhindern durch gemeinsame Anstrengungen auf allen Ebenen, Beschleunigung der Abstimmungswege und konstruktive Gespräche mit Lösungsansätzen, die wir mit nach Trier gebracht hatten, beschreibt Oberbürgermeister Meyer den Spagat, den man vollziehen musste, um für Frankenthal das Beste zu erreichen.
Ebenfalls erfreulich ist, dass u. a. die Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Haushaltsplan in voller Höhe genehmigt wurden und damit wichtige Projekte wie die die Digitalisierung der Verwaltung und Modernisierung unserer Schulen und Kitas, fortgeführt oder begonnen werden können.
„Gleichwohl kann und muss jetzt bereits der Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 erstellt werden“, hebt Oberbürgermeister Meyer hervor. Nach wie vor steht Frankenthal aufgrund der finanziell prekären Lage bei sinkenden Gewerbesteuereinnahmen vor massiven Herausforderungen, um das Defizit künftig zu verringern und den Forderungen der ADD zur Haushaltskonsolidierung nachzukommen.
„Aufgrund der weiter zunehmenden Lasten beispielsweise in Form von Sozialausgaben, Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, dem Verlustausgleich der Stadtklinik und den Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten ist die Aufstellung des Nachtragshaushalts für 2024 ein schwieriges Unterfangen, dem wir uns stellen müssen", fügt er hinzu: „Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist dabei zwingend notwendig, da eine adäquate Erfüllung zusätzlicher öffentlicher Aufgaben ohne finanzielle Entlastung durch das Land nicht möglich ist.“
Die städtische Kämmerei nimmt nun eine genaue Prüfung der Genehmigung vor und wird die nachgeforderten Unterlagen bei der ADD einreichen.
Der Haushalt wird heute unter www.frankenthal.de/amtsblatt veröffentlicht und weitere Infos hierzu findet ihr auf unserer Homepage www.frankenthal.de/haushalt.
Eckdaten zum Haushalt und der Finanzsituation
Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 6.102.230 € ab. Die freie Finanzspitze weist in der Planung einen Fehlbetrag in Höhe von 666.250 € aus. Eine Überschuldung der Stadt Frankenthal ist derzeit nicht gegeben und auch mittelfristig nicht zu befürchten.
Die Planungsjahre 2023 bis 2027 weisen in der Summe eine positive freie Finanzspitze aus, die als Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune herangezogen werden. Da es sich bei den Planungswerten lediglich um Prognosen handelt, ist eine dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Frankenthal zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend gesichert, es zeichnet sich jedoch eine positive Tendenz ab. Die städtische Kämmerei prüft die Genehmigung genau.
Die ADD stellt fest, dass sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt der Stadt Frankenthal in den Planungsjahren 2024 bis 2026 gegen das Haushaltsausgleichsgebot verstößt und der Haushaltsausgleich erst wieder im Haushaltsjahr 2027 erreicht wird.
Die Berechnung der sogenannten freien Finanzspitze weist für die Planungsjahre 2024 bis 2026 eine Unterdeckung aus. Die ADD bescheinigt der Stadt Frankenthal im Ergebnis dauerhaft finanziell leistungsunfähig zu sein, sieht allerdings auf Grundlage der letzten Schlussbilanz (2014) derzeit und auch mittelfristig keine Überschuldung.
Zudem ordnet die ADD an, unverzüglich alle gebotenen Handlungen vorzunehmen, um alle - bereits seit 2014 - überfälligen Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse der Stadt Frankenthal aufzustellen und diese nach ihrer Prüfung dem Stadtrat zur Feststellung bzw. Kenntnisnahme vorzulegen.
Auch mahnt die ADD die Erhöhung der Einnahmemöglichkeit durch die Einführung der Straßenreinigungssatzung an.
Bezüglich des Wirtschaftsplans des Eigen- und Wirtschaftsbetriebes (EWF) spricht sie eine Teilversagung der beantragten Investitionskredite aus.
Projektgruppe zum Konsolidierungsplan
Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in der Sondersitzung vom 30.01.2024 die Verwaltung mit der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts beauftragt. Dem Stadtratsbeschluss gehen entsprechende Abstimmungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Haushalt 2024 zwischen der Stadt und der ADD voraus.
Für eine effektivere Aufgabenwahrnehmung und Priorisierung der notwendigen Maßnahmen soll auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die Erstellung des Konzepts im Rahmen einer bereichsübergreifenden Projektgruppe Finanzen erfolgen.
Grundlegendes Ziel ist die Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes in einem vorgegebenen Zeitrahmen (bis zu 10 Jahren). Die Projektgruppe wird mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts beginnen.
Die Projektgruppe besteht aus städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der Stadtklinik und des Eigen- und Wirtschaftsbetriebes Frankenthal (EWF) und untersteht direkt dem Stadtvorstand.
Die Aufsichtsbehörde fordert von der Stadt Frankenthal, konsequent einen vom Stadtrat zu beschließenden Konsolidierungspfad zu beschreiten, der zu einem ausgeglichenen Haushalt führt. Stadtrat und Verwaltung hatten sich am 30.01.2024 auf einen Stadtratsbeschluss, der diesen Ausgleich innerhalb von zehn Jahren erreichen soll, bereits geeinigt.
Vorläufige Haushaltsführung
Eine öffentliche Verwaltung ist zur Interimswirtschaft ermächtigt, wenn ein neues Haushaltsjahr begonnen hat, die Haushaltssatzung aber noch nicht in Kraft getreten ist.
Im Rahmen dieser vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Ausgaben und Aufwendungen getätigt werden, die aus rechtlichen, vertraglichen oder anderen Gründen unabweisbar sind und nicht aufgeschoben werden können.
Besonders eingeschränkt sind in diesem Zeitraum die Ausgaben hinsichtlich der sogenannten freiwilligen Leistungen.
Unter freiwillige Leistungen fallen Angelegenheiten, für deren Erfüllung keine gesetzlichen Verpflichtungen bestehen. In diesen Aufgabenbereichen entscheiden die Kommunen deshalb freiwillig, ob sie tätig werden möchten.
Hierbei geht es in weiten Teilen um kulturelle und soziale Aufgaben, welche gerade für das gesellschaftliche Zusammenleben eine wichtige Rolle spielen, aber in der vorläufigen Haushaltführung zurückstehen müssen. red
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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