Unter 21 gilt die Null-Promilleregel
Alkoholisierter Fahranfänger bei Kontrolle in Germersheim
Germersheim. Freitagnacht konnte bei einer Fahrzeugkontrolle eines 19-jährigen Verkehrsteilnehmers aus Weingarten Alkoholgeruch im Fahrzeug festgestellt werden.
Ein entsprechender Atemalkoholtest beim Fahrer ergab einen Wert von 0,39 Promille. Den jungen Mann erwartet nun ein Bußgeldverfahren, Punkte in Flensburg sowie ein Aufbauseminar. Weiterhin wird seine Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Die Null-Promilleregel gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Jugendliche unter 21 Jahren.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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