Corona-Spaziergänge geplant
Polizei verweist auf Anmeldepflicht

Corona-Protest - Symbolbild | Foto: Michael Hofmann auf Pixabay
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Südpfalz. Vergangenen Montag (13. Dezember 2021) haben sich nach Aufrufen auf verschiedenen Internet-Plattformen mehrere hundert Menschen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz - unter anderem in Germersheim, Wörth und Kandel - öffentlich getroffen, um ein Zeichen gegen die Corona-Maßnahmen zu setzen. Versammlungen waren im Vorfeld keine angemeldet worden. Teilweise verstießen Personen gegen die Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung, indem sie beispielsweise erforderliche Mindestabstände nicht einhielten.

Siehe hierzu 

"Personenansammlungen" in Germersheim, Kandel und Wörth

Dem Polizeipräsidium Rheinpfalz liegen Hinweise vor, dass am kommenden Montag (20. Dezember) erneut Personen in der Vorder- und Südpfalz zusammenkommen wollen, um gegen die Corona-Regeln zu protestieren. Hierzu stehe man in engem Austausch mit den zuständigen Versammlungsbehörden.
Diese als "Spaziergänge" bezeichneten Zusammenkünfte, so die Polizei in einer Meldung am Freitag,  unterliegen grundsätzlich dem Versammlungsrecht. Damit genießen die Teilnehmenden den Schutz der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit. Gleichzeitig entsteht bei Versammlungen unter freiem Himmel eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Versammlungsbehörde. Das Versammlungsgesetz gibt vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vor Bekanntgabe anzumelden sind. Bei zeitlich dringenden Anlässen kann diese Frist unterschritten werden, eine Anmeldung bleibt dennoch verpflichtend.

"Wir appellieren an alle Verantwortlichen, Versammlungen deshalb rechtzeitig vorher anzumelden. Dies ermöglicht den Versammlungsbehörden und der Polizei den erforderlichen Schutz der Versammlungsteilnehmenden zu gewährleisten, zum Beispiel durch verkehrslenkende Maßnahmen oder polizeiliche Begleitung. Daneben können etwaige Gefährdungen ausgeschlossen und mit dem Versammlungsleiter in kooperativen Gesprächen die sichere Durchführung der Versammlung erörtert werden", sp die Polizei weiter.

Straftat steht im Raum

Der Veranstalter oder Leiter, der eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchführt, begehe eine Straftat. Die Polizei unterliege einem Strafverfolgungszwang und ist somit verpflichtet, solche Straftaten zu verfolgen, heißt es weiter. "Wir werden am Montag mit starken Polizeikräften präsent sein und Personenansammlungen zusammen mit den Versammlungsbehörden rechtlich bewerten. Innerhalb der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben werden wir das Recht auf Versammlungsfreiheit gewährleisten. Wer an einer verbotenen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Darüber hinaus werden wir bei unseren Kontrollmaßnahmen einen Schwerpunkt auf die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung legen. Deshalb appellieren wir: Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir alle gemeinsam durch diese schwierigen Zeiten kommen. pol

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Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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