Ab März Straßensammlung in Germersheim
Abfuhr der Heckenabfälle
Germersheim. Am Mittwoch, 25. März, beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung. Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen einem halben und zwei Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden. Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über zehn Zentimeter können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt an der Annahmestelle Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons und ähnlichem, die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne beziehungsweise den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Nichtsperrige Grünabfälle wie zum Beispiel kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen.
Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte, kann diesen an der Annahmestelle Westheim sowie am Wertstoffhof Berg anliefern. Heckenabfälle unter zwei Kubikmeter können auch am Wertstoffhof in Bellheim angeliefert werden. Die Annahmestelle Westheim nimmt ausschließlich Grünabfälle an. Man findet sie am Ort des derzeit geschlossenen Wertstoffhofes Westheim mit den gleichen Öffnungszeiten wie die Wertstoffhöfe. Am Wertstoffhof Rülzheim, auf dem Betriebsgelände der Firma SUEZ, können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung halten allerdings viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen unter: www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft
Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:
Am Mittwoch, 25. März, werden die Heckenabfälle in Bezirk 3, Wörth 1 und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg und Neuburg, abgeholt. Am Donnerstag, 26. März, findet dies Abholung in Bezirk 4 statt, dazu gehören Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg und Vollmersweiler. Mittwochs, 1. April, findet dies in Bezirk 1, also in Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim und Westheim, statt.
Die Heckenabfälle werden am Donnerstag, 2. April, in Bezirk 2, dazu gehören Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt und Rülzheim 1 sowie 2, am Dienstag, 7. April, in Bezirk 5, das sind Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2 und Lingenfeld 1 und 2, abgeholt. Zuletzt werden sie am Mittwoch, 8. April, in Bezirk 6 abgeholt, dazu zählen Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, sowie Hatzenbühl.
Autor:Caroline Trapp aus Ludwigshafen |
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