Der Landkreis Germersheim zu den Ausgangsbeschränkungen
Antworten auf häufig gestellte Fragen

Foto: Pixabay

Germersheim.  Die Kreisverwaltung in Germersheim sieht sich mit zahlreichen Fragen konfrontiert, die die Ausgangsbeschränkungen betreffen. Da es ihr nur schwer möglich ist alleindividuellen Fragen zu beantworten, hier einige Ausführungen zu den am häufigsten gestellten Fragen.

Darf ich als Pendler in Fahrgemeinschaften fahren?

Da in einem Auto der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden kann, sind solche Fahrten nicht erlaubt.

Ich wohne im Elsass und möchte in Deutschland einkaufen?

Dies ist ausdrücklich verboten! Das Elsass ist ein Krisengebiet, sofern möglich sollte Pendler derzeit auch nicht zum Arbeiten in die Bundesrepublik einreisen.

Darf ich als Handwerker oder Dienstleistungsunternehmer noch arbeiten?

Wenn bei der Arbeit der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann, keine Gruppen unter den  Mitarbeitern gebildet werden und hygienische Vorrichtungen sichergestellt sind, dürfen dieseLeistungen erbracht werden.

Wir ziehen gerade um. Darf ich das und dürfen mir Freunde helfen?

Sofern möglich, sollten jegliche Zusammenkünfte vermieden und Umzüge zu verschoben werden.Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen, dürfen gemeinsam einen Umzug vornehmen. Die Kreisverwaltung rät dringend davon ab, gemeinsam mit Freunden oder Bekannten den Umzug vorzunehmen, da der  Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann. Wenn es unumgänglich ist, sollte bitte
unbedingt auf die bekannten Sicherheitsmaßnahmen (Abstand, Masken, Handschuhe, Hygiene …) geachtet werden.

Mein Partner, meine Partner wohnt nicht mit mir im selben Haushalt. Darf ich sie/ihn nochbesuchen?

Der Wunsch ist verständlich und nachvollziehbar. Am Besten man beschränkt den Aufenthalt in den nächsten Tagen oder Wochen auf einen Haushalt zu begrenzen. Dies gilt auch fürden Fall, wenn der Sohn oder die Tochter den Partner besuchen möchte. Auch in diesem Fall gilt die
Empfehlung, dass der Aufenthalt vorwiegend in einem einzigen Haushalt stattfinden soll und das

Pendeln zwischen zwei Familien vermieden wird. Aufenthalte in der Familie, in der nicht dieüberwiegende Zeit verbracht wird, sollten möglichst kurz und mit dem gebotenen Sicherheitsabstand
gehalten werden.

Kann ich privat noch Besuche empfangen?

Nein. Soziale Kontakte sollten vermieden werden, sofern es sich nicht um Pflege oder medizinische  Behandlungen handelt.

Wenn ich auf der Straße Bekannten begegne, darf ich mich mit diesen unterhalten, wenn derSicherheitsabstand gewahrt bleibt?

Öffentlicher Raum ist zügig zu durchschreiten. Stehenbleiben und unterhalten ist nicht erlaubt.

Stimmt es, dass nur noch Feuerbestattungen erlaubt sind?

Feuerbestattungen sind zurzeit eine sinnvolle Empfehlung, Erdbestattungen sind allerdings derzeit nochgestattet.

Darf ich noch Immobilien besichtigen?

Als Makler dürfen Immobilien, die zum Verkauf stehen oder vermietet werden sollen, noch betretenwerden (z.B. um einen Film zu drehen oder Fotos anzufertigen). Besichtigungen sind nicht gestattet.

Ich nehme wahr, dass viele Gastronomen oder Eisdielen noch einen Straßenverkauf anbieten. Istdies gestattet?

Eisdielen ist ein Straßenverkauf explizit untersagt. Das sieht eine Verfügung des Landes vor.Gastronomen, Bäckern oder Imbissständen wird empfohlen innerhalb des Ladengeschäftes aber auch im
Straßenbereich (!) Markierungen anzubringen, die einen Sicherheitsabstand vorsehen. Lieferdienste
müssen ebenfalls den Sicherheitsabstand wahren.

Empfiehlt es sich bargeldlos zu zahlen?

Stifte zum Unterschreiben oder Geräte mit Pin-Eingabe sind unter Umständen stärker kontaminiert alsBargeld. Wenn bargeldloses Bezahlen ohne Kontakt mit Geräten nicht möglich ist, dann empfiehlt es
sich im Anschluss direkt die Hände zu waschen oder sofern möglich zu desinfizieren (einige Märkte
bieten hier Vorrichtungen an).

Darf ich in den Wald und darf ich mit dem Auto auch in ein entfernt gelegenes Waldgebietfahren, um dort spazierenzugehen?

Die Kreisverwaltung empfiehlt dringend, den Radius möglichst auf das eigene Gebiet und das häusliche Umland zubegrenzen - wenngleich kein entsprechendes Gebot besteht. Das gemeinsame
Spazierengehen ist nur mit Menschen erlaubt, die im selben Haushalt leben und es nicht gestattet ist, sich
mit anderen Menschen hierfür zu verabreden. Auch sollte man nicht stehen bleiben, um sich mit anderen zu
unterhalten – selbst bei Einhaltung von Sicherheitsabständen. 

Darf ich noch mit dem Fahrrad fahren und draußen laufen oder joggen gehen?

Ja – allerdings nicht in der Gruppe, sondern nur alleine oder maximal mit Menschen, die im selbenHaushalt leben.

Ich sorge mich um Menschen, die obdachlos sind.

Jede Kommune verfügt über Einrichtungen, die zur Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen sind.Vermittelt werden diese über die Verbands- und Stadtverwaltungen.

Sind medizinische Behandlungen in privaten Praxen oder im häuslichen Umfeld möglich?

Wenn es sich um medizinische und nicht um kosmetische Behandlungen handelt (z.B. medizinischeFußpflege), dann ist dies nach wie vor erlaubt. Die entsprechenden Hygiene- und  Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten (Mundschutz, Einmalhandschuhe …).  ps

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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