Corona im Kreis Germersheim
Bescheinigungen nur noch auf Eigeninitiative
Landkreis Germersheim. Genesenen-Nachweise werden bis auf Weiteres nicht mehr vom Gesundheitsamt im Kreis Germersheim ausgestellt und zugesandt. Positiv Getestete können den digitalen Genesenen-Nachweis am Ende der Absonderung durch Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses bei zahlreichen Apotheken im Landkreis erhalten. Eine Liste aller Apotheken, die diesen Service anbieten und den Genesenen-Nachweis ausstellen, ist über die Homepage der Kreisverwaltung, unter www.kreis-germersheim.de/genesen-nachweis, einsehbar. Voraussetzung für den Nachweis ist, dass ein positiver PCR-Test vorliegt. Ein positiver PoC-Schnelltest reicht für die Ausstellung des Genesenen-Nachweises nicht aus.
Eine weitere Änderung gibt es bei der Ausstellung von Absonderungsbescheinigungen:
Für mit dem Coronavirus infizierte Bürger sowie für enge Kontaktpersonen zu Infizierten werden nur noch auf Antrag ausgestellt und per Post zugesandt. Die Betroffenen werden gebeten, dafür ein elektronisches Kontaktformular auszufüllen und an das Gesundheitsamt zurückzuschicken. Hierzu wird den Infizierten ein Link zugesandt, außerdem ein Link zur Weiterleitung an ihre jeweiligen engen Kontaktpersonen. Personen die einen solchen Link nicht erhalten haben, können sich außerdem direkt melden über www.kreis-germersheim.de/absonderung.
Laut Gesetzeslage hat jeder betroffene Bürger Anspruch auf eine „Absonderungsbescheinigung auf Antrag“. Das Erstellen und Verschicken von Absonderungsbescheinigungen ist mit erheblichem Aufwand verbunden und angesichts der Vielzahl an betroffenen Personen im Kreis Germersheim aktuell nicht mehr zu leisten. ps
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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