Bebauungsprojekt Marina am Rhein kollidiert mit Interessen der Industrie
Germersheim - IHK-Landau sieht Bauprojekt an der Schiffswerft kritisch
Germersheim/Landau. Das ehrgeizige Hotel- und Wohnprojekt der Stadt Germersheim an der alten Schiffswerft am Rhein kollidiert mit den Interessen von Gewerbe- und Industriebetrieben in und um den Germersheimer Hafen. „Diese ‚heranrückende Wohnbebauung‘ könnte einen Keil zwischen die Nutzungen ‚Wohnen‘ und ‚Industrie‘ treiben, befürchtet Marc Watgen, Leiter des IHK-Dienstleistungszentrums Landau.
Geplant ist, die Industriebrache der alten Germersheimer Schiffswerft direkt am Rhein in ein neues modernes Vorzeigeprojekt mit Hotel im Norden und bis zu 300 hochwertigen Wohnungen im Süden zu entwickeln. Das Wochenblatt hat bereits berichtet. Allerdings sind seit vielen Jahren im Norden dieses Gebietes Gewerbe- und Industrieunternehmen sowie im Westen weitere Betriebe und eine Kläranlage angesiedelt. Dort sind durch Geruchs- und Lärmemissionen Konflikte mit künftigen Bewohnern und Hotelgästen vorprogrammiert, vermutet die IHK. Im Schreiben der IHK-Landau heißt es dazu: "In vergleichbaren Fällen konnten Anwohner ihre Interessen bereits zulasten von Unternehmen durchsetzen. Würden den betroffenen Gewerbe- und Industriebetrieben nach dem „Verursacher-Prinzip“ Auflagen gemacht, so könnte dies eine massive Einschränkung ihrer Geschäfte bis hin zur Existenzbedrohung bedeuten".
Der Germersheimer Hafen ist der drittgrößte deutsche Binnenhafen, was den Warenumschlag betrifft. Der Bund hat hier in den vergangenen Jahrzehnten einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag investiert, um mehr Warenverkehr von der Straße und der Schiene auf den Rhein zu verlegen. Auch das Land Rheinland-Pfalz hat Zuschüsse für die Betriebe vor Ort gewährt, die im schlimmsten Fall verloren wären. Viele große und mittelständische Pfälzer Unternehmen sind Dauerkunden des Germersheimer Hafens. Auch für sie hätten nach Einschätzung der IHK Landau Einschränkungen des Warenumschlags massive negative Auswirkungen.
Die Investoren des Projekts haben ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die darin enthaltenen Schallpegel-Berechnungen für den Gewerbelärm basieren auf theoretischen Lärmkontingenten, die – unter Anwendung von Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet – ein nur geringes Konfliktpotenzial prognostizieren. Messergebnisse zu tatsächlichen Lärmemissionen, vor allem zu nächtlichen Spitzenpegeln, lägen jedoch nicht vor, bemängelt Dipl.-Phys. Marc Watgen. Bei der Beurteilung der Geruchsemissionen, so Watgen weiter, zeigten die Berechnungen bereits, dass Grenzwerte überschritten und so Konflikte vorprogrammiert seien. ps
Info
Die IHK Pfalz ruft deshalb betroffene Unternehmen auf, ihre Interessen in diesem Bauleitplanverfahren wahrzunehmen. Dazu müssen sie sich innerhalb der Frist der sogenannten Offenlage bis zum 12. März 2019 an die Stadt Germersheim wenden, entweder per E-Mail an mdiehl@germersheim.eu oder persönlich an die Stadtverwaltung Germersheim im Stadthaus, Kolpingplatz 3, Bauverwaltung, Zimmer 202 (II. OG).
Autor:Wochenblatt Archiv aus Germersheim |
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