Flucht
Jugendamt übernimmt Clearingverfahren für unbegleitete Minderjährige
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Kreis Germersheim. Seit 2017 hat das Schwerpunktjugendamt Trier das sogenannte Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Ausländer zentral auch für das Jugendamt des Landkreises Germersheim übernommen. Diese Aufgabe wurde vom Jugendamt Trier mit sofortiger Wirkung aufgekündigt. Grund dafür seien die hohen Zugangszahlen in Verbindung mit knapper werdenden Ressourcen in der Jugendhilfe.
Von heute auf morgen gehen diese Aufgaben jetzt wieder ans Kreisjugendamt. "Wir müssen klären, wie wir diese herausfordernde Aufgabe personell und auch fachlich meistern“, teilte der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler im Jugendhilfeausschuss mit.
"Die Kinder und Jugendlichen müssen von uns vollumfänglich versorgt werden, was bedeutet, dass wir auch für pädagogische Maßnahmen sowie beispielsweise ausländerrechtliche, sorgerechtliche und organisatorische Abläufe zuständig sind, die zwischen der Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme und der Entscheidung über die Gewährung von notwendigen Hilfen umgesetzt werden“, erläuterte die Jugendamtsleiterin Denise Hartmann-Mohr.
Aufgaben im Rahmen des Clearingverfahrens sind zum Beispiel die geeignete Unterbringung, der Gesundheitscheck und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, die Prüfung ehrenamtlicher Vormundschaft und die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen in Kooperation mit der Ausländerbehörde.
Seit Anfang September hat das Land dem Landkreis Germersheim 25 neu eingereiste unbegleitete minderjährige Ausländer zugewiesen, insgesamt sind es 60. Die Aufgabe sei mit dem vorhandenen Personal alleine nicht zu stemmen, so Buttweiler: "Wir benötigen mindestens zwei zusätzliche Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst und mindestens eine im Bereich der Vormundschaften."
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer | |
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