Zustimmung des Stadtrates zu Entscheidungen des Bürgermeisters
Muezzin-Rufe in Germersheim
Am 09.04.2020 konnte man in der Rheinpfalz lesen, dass der Bürgermeister der Stadt Germersheim den Muslime der beiden Germersheimer Moscheen den Gebetsruf der Muezzins via Lautsprecher befristet erlaubt hat, was die Einwohner bereits seit mehreren Tagen hörbar in der Mittagszeit wahrnehmen konnten.
Weiterhin war dort zu lesen, dass „die Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat damit einverstanden seien“ womit suggerieren wurde, dass alle Mitglieder des Stadtrates ihr Einverständnis zu dieser Vorgehensweise des Bürgermeisters erklärt haben.
Das ist aber mitnichten der Fall, denn so wurden z.B. die beiden fraktionslosen Mitglieder des Stadtrates Seibel und Lutzke überhaupt nicht gefragt. Eine solche Aussage wäre somit rechtlich nicht haltbar.
Im Kommunalbrevier heißt es hierzu unter "Bildung von Fraktionen":
"Der Stadt-/Gemeinderat ist kein Parlament im verfassungsrechtlichen Sinn, sondern ein beschließendes Verwaltungsorgan."
...
"Fraktionen entstehen durch einen Zusammenschluss von Ratsmitgliedern. Sie sind Personenvereinigungen und haben kommunalrechtlich die Stellung eines Organteils. Sie können nur solche Rechte wahrnehmen, die ihnen als solche durch Gesetz oder durch die Geschäftsordnung eingeräumt sind. Sie sind nicht befugt, Kompetenzen des Stadt-/Gemeinderates als Organ zu vertreten. Ebenso können Sie nicht als Vertreter von Interessen, die den Mitgliedern der Fraktion in Form von individuellen Mitgliedschaftsrechten zusteht, auftreten."
Hieraus geht klar hervor, dass die Einholung des Votums der Fraktionsvorsitzenden unter Vernachlässigung der fraktionslosen Mitglieder im Rat zu einer Entscheidungsfindung rechtlich nicht zulässig ist.
In den Stellungsnahmen die am Tag darauf ebenfalls in der Rheinpfalz nachzulesen waren, konnte man entnehmen, dass der Fraktionsvorsitzende der ebenfalls im Stadtrat vertretenden AFD auch nicht gefragt wurde und deshalb ebenfalls sein Einverständnis hierzu überhaupt nicht erteilt hatte. Im Gegensatz, dieser vertrat dazu eine völlig konträre Meinung.
Dem Ansehen des Amtes eines Bürgermeisters ist es geschuldet, dass Aussagen über Zustimmungen von Ratsmitgliedern einfach zutreffend sein müssen. Flapsige Aussagen, die eine nicht zutreffende Zustimmung suggerieren, sind nicht tolerabel. Die Mitglieder des Stadtrates wären gut beraten, auf eine solche Haltung nachdrücklich hinzuwirken, denn derartige Erscheinungen, die die Menschen in und auch außerhalb von Germersheim wahrnehmen, sind weder der Stadt Germersheim dienlich noch dem Ansehen der Person des Bürgermeisters förderlich.
Wenn also nur einige Fraktionsvorsitzende ihre Zustimmung erklärt haben, dann sollte man diese Parteien auch namentlich benennen und nicht so tun, als ob alle sechs Fraktionen und die beiden fraktionslosen Ratsmitglieder ihre Zustimmung erteilt hätten.
Autor:Gerald Seibel aus Germersheim |
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