Landkreis Germersheim
Übergangsvereinbarung zu Personalkosten mit freien und kirchlichen Kita-Trägern

Foto: highwaystarz/stock.adobe.com

Landkreis Germersheim. „Jahrelang war unklar, wer welchen Anteil der Personalkosten tragen muss. Der Punkt war in der Neuregelung des Landes offengeblieben. Dass es nun eine zumindest vorübergehende Einigung gibt, begrüßen wir sehr“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie die für Kitas zuständigen Ersten Kreisbeigeordneten Christoph Buttweiler (GER) und Georg Kern (SÜW). „Gleichzeitig bedeute das aber auch, dass auf die Kommunen erhebliche Mehrkosten zukommen. Und das in einer Zeit, in der viele Kommunen in leere Haushaltskassen blicken und gerade im Kita-Bereich händeringend nach Personal suchen.“ Im Landkreis Germersheim müssen nun 8,1 Millionen Euro rückwirkend für die Jahre 2021, 2022 und 2023 an freie und kirchliche Kita-Träger gezahlt werden, im Landkreis Südliche Weinstraße sind es rund 8,75 Millionen Euro.

„Gutes Personal kostet gutes Geld. Wir wollen in keiner Form die Arbeit des Kita-Personals geringschätzen. Wenn wir mit der neuen Vereinbarung zum Erhalt und zur Qualitätssicherung der Kitas beitragen können und bestenfalls auch neue Fachkräfte gewinnen, ist es sehr gut angelegtes Geld“, betonen die Verwaltungsspitzen.

Dennoch schütteln die Landräte Brechtel und Seefeldt den Kopf über das Vorgehen des Landes: Vor drei Jahren hatte das Land die Bezahlung von Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten und weiterem Kita-Personal neu geregelt. Offen blieb damals die Höhe des Eigenanteils der Träger freier und kirchlicher Träger. „Mit jeder einzelnen Kita eines freien oder kirchlichen Trägers hätten wir Verhandlungen führen müssen – ein unfassbarer Aufwand. Eine Rahmenvereinbarung, die allgemein gültig ist, war uns daher wichtig“, sagen die Jugenddezernenten Kern und Buttweiler. Inzwischen haben sich Kommunen, Kirchen und andere freie Träger geeinigt und eine Übergangsvereinbarung getroffen. Allerdings ist diese nur bis Ende des Jahres gültig. Für 2025 muss neu verhandelt werden.

Bisher mussten die freien und kirchlichen Träger zwischen fünf und 15 Prozent der Personalkosten selber tragen. Künftig sind es nur noch ein Prozent. Das Land trägt 47,2 Prozent der Kosten, der Rest, nämlich 51,8 Prozent (abzüglich der Elternbeiträge für Krippen- (U2) oder Hortplätze) müssen nun die Landkreise und Gemeinden stemmen. „Das Land macht es sich einfach, beschließt ein Gesetz, legt seinen Beitrag fest und alles andere bleibt Sache der Kommunen und Träger. Dabei benötigen alle Seiten Sicherheit. Wir appellieren an das Land, langfristig finanzielle Klarheit und bessere finanzielle Voraussetzung zu schaffen, damit wir in Zukunft eine Vielfalt an Kindertagesstätten unter verschiedenen Trägern anbieten können. Offene Punkte des Landesgesetztes und die finanzielle Hauptlast dürfen nicht bei den Kommunen hängenbleiben“, fordern die Landräte Dr. Brechtel und Seefeldt sowie die Jugenddezernenten Buttweiler und Kern. red

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Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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