Verstoß gegen das Neutralitätsgebot: CDU-Landtagsfraktion reicht Klage gegen Ministerpräsident Schweitzer ein

- Ministerpräsident Alexander Schweitzer
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Koblenz. Die CDU-Landtagsfraktion hat eine Klage gegen Ministerpräsident Schweitzer eingereicht, das hat die Fraktion am Dienstagnachmittag mitgeteilt. In der Erklärung heißt es: "Alexander Schweitzer hat sich rund um die jüngste Migrationsdebatte im Deutschen Bundestag über den Newsletter-Verteiler der Landesregierung, über die Homepage der Landesregierung sowie in Social-Media-Veröffentlichungen der Landesregierung in seiner amtlichen Funktion als Ministerpräsident an der Diskussion, die auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl geführt wurde, parteiisch eingemischt." Die CDU-Landtagsfraktion sieht darin einen massiven Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und hat daher heute Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eingereicht.
„Staatliche Organe haben sich unparteiisch und neutral in Bezug auf politische Themen und gegenüber politischen Parteien zu verhalten – so sieht es das Neutralitätsgebot vor. Mit seinen offiziell als Ministerpräsident getätigten Aussagen verstößt der Ministerpräsident gegen diese Neutralitätspflicht“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder, heute in Mainz. „Als CDU-Landtagsfraktion halten wir die öffentlichen Äußerungen des Ministerpräsidenten für verfassungswidrig, weil sie unmittelbar im Vorfeld der Bundestagswahl in parteiergreifender Weise in den Wahlkampf eingreifen“, ergänzt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Marcus Klein.

- verstoßen diese Äußerungen des Ministerpräsidenten gegen das Neutralitätsgebot im Wahlkampf?
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Im Einzelnen sollen die Verfahren, so die CDU
1. die Verfassungswidrigkeit der Veröffentlichungen feststellen.
2. die einstweilige Löschung der streitbaren Veröffentlichungen veranlassen (Eilantrag).
Im sog. Organstreitverfahren habe die CDU-Landtagsfraktion einen Anspruch auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Äußerungen wegen Verletzung des Demokratieprinzips aus Art. 74 Abs. 1 VerfRP. (red)
Die Stellungnahe der Landesregierung am Mittwoch, 12. Februar
"Ein Organstreitverfahren und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz sind in der Staatskanzlei eingegangen und werden geprüft. Die Landesregierung will Klarheit in einem umfassenden Hauptsacheverfahren und keine kursorische Prüfung in einem Eilverfahren. Um eine detaillierte rechtliche Prüfung und Entscheidung des Gerichts in der Sache im Hauptsacheverfahren zu erhalten, hat die Landesregierung daher dem Verfassungsgerichtshof heute mitgeteilt, dass die von der CDU Landtagsfraktion rechtlich in Frage gestellten Äußerungen aus dem Netz genommen sind.
Inhaltlich geht es um die Frage - die Ende Januar in einem Verfassungsorgan zur Abstimmung stand - wie es zu bewerten ist, wenn nur mit Stimmen aus einer in Teilen als rechtsextrem eingestuften Partei eine Gesetzesmehrheit erreicht werden kann. Ministerpräsident Alexander Schweitzer will nicht zulassen, dass der Fokus dieser Debatte vom eigentlichen Kern verschoben wird. In der Gesellschaft hat diese Frage zu einer großen Verunsicherung und Polarisierung geführt. Abertausende demonstrieren seit dem 29. Januar auf Deutschlands Straßen aus Sorge um unsere Demokratie. Unterstützt werden sie dabei von wichtigen Stimmen aus Gewerkschaften, Kirche, Kultur. Auch Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel hat sich zu den Vorgängen öffentlich kritisch geäußert. Es ist die Verpflichtung eines Ministerpräsidenten, sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen und für sie einzustehen. Darum geht es bei der öffentlich erbittert geführten Diskussion über den Umgang mit Rechtsextremismus und Rechtspopulismus.
Zum Verfahren stellt die Landesregierung fest, dass die CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz erneut nicht dem anerkannten Grundsatz der Konfrontationsobliegenheit gefolgt ist: Wie bereits 2022 hat die CDU-Landtags-Fraktion nicht zunächst den unmittelbaren Kontakt gesucht".
Reaktion der CDU-Landtagsfraktion am Mittwoch, 12. Februar
Die CDU schreibt in einer weitere Erklärung: "Die Landesregierung hat sich im Organstreitverfahren bezugnehmend auf den Antrag der CDU-Landtagsfraktion zur einstweiligen Löschung der streitbaren Veröffentlichungen des Ministerpräsidenten geäußert. Eben jene Veröffentlichungen wurden aus dem Netz genommen und sollen auch nicht wieder online gestellt werden".
Dazu sagt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder: " Der Druck auf Ministerpräsident Schweitzer wurde zu groß – nur wenige Stunden nach Einreichung unserer Klage hat die Staatskanzlei die parteiischen Äußerungen des Ministerpräsidenten aus dem Internet genommen. Damit haben wir unser erstes Ziel erreicht. Das Eilverfahren hat mit der Löschung seine Erledigung gefunden. Unsere Klage in der Hauptsache läuft weiter, diese war und ist richtig. Der Ministerpräsident hat seine Neutralitätspflicht verletzt, das wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz nun klären.“


Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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