Verstoß gegen das Neutralitätsgebot: CDU-Landtagsfraktion reicht Klage gegen Ministerpräsident Schweitzer ein
![Ministerpräsident Alexander Schweitzer | Foto: © Staatskanzlei RLP / Kay](https://media04.wochenblatt-reporter.de/article/2025/02/11/7/1329167_L.jpg?1739288649)
- Ministerpräsident Alexander Schweitzer
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Koblenz. Die CDU-Landtagsfraktion hat eine Klage gegen Ministerpräsident Schweitzer eingereicht, das hat die Fraktion am Dienstagnachmittag mitgeteilt. In der Erklärung heißt es: "Alexander Schweitzer hat sich rund um die jüngste Migrationsdebatte im Deutschen Bundestag über den Newsletter-Verteiler der Landesregierung, über die Homepage der Landesregierung sowie in Social-Media-Veröffentlichungen der Landesregierung in seiner amtlichen Funktion als Ministerpräsident an der Diskussion, die auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl geführt wurde, parteiisch eingemischt." Die CDU-Landtagsfraktion sieht darin einen massiven Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und hat daher heute Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eingereicht.
„Staatliche Organe haben sich unparteiisch und neutral in Bezug auf politische Themen und gegenüber politischen Parteien zu verhalten – so sieht es das Neutralitätsgebot vor. Mit seinen offiziell als Ministerpräsident getätigten Aussagen verstößt der Ministerpräsident gegen diese Neutralitätspflicht“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder, heute in Mainz. „Als CDU-Landtagsfraktion halten wir die öffentlichen Äußerungen des Ministerpräsidenten für verfassungswidrig, weil sie unmittelbar im Vorfeld der Bundestagswahl in parteiergreifender Weise in den Wahlkampf eingreifen“, ergänzt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Marcus Klein.
![verstoßen diese Äußerungen des Ministerpräsidenten gegen das Neutralitätsgebot im Wahlkampf? | Foto: CDU Landtagsfraktion](https://media04.wochenblatt-reporter.de/article/2025/02/11/6/1329176_L.png?1739288897)
- verstoßen diese Äußerungen des Ministerpräsidenten gegen das Neutralitätsgebot im Wahlkampf?
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Im Einzelnen sollen die Verfahren, so die CDU
1. die Verfassungswidrigkeit der Veröffentlichungen feststellen.
2. die einstweilige Löschung der streitbaren Veröffentlichungen veranlassen (Eilantrag).
Im sog. Organstreitverfahren habe die CDU-Landtagsfraktion einen Anspruch auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Äußerungen wegen Verletzung des Demokratieprinzips aus Art. 74 Abs. 1 VerfRP. (red)
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Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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