Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale
Rente in Sicht
Ratgeber. Der Ruhestand tritt für die meisten Arbeitnehmer automatisch ein – die Rente folgt aber nicht von selbst. Denn bis die erste Auszahlung auf dem Konto eingeht, ist einiges zu tun. Beschäftigte müssen möglichst drei Monate vorher einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Das bedeutet: Formulare studieren, Unterlagen zusammenstellen und dabei mit einigen zuvor meist unbekannten Begriffen hantieren. Praktische Tipps rund um das Thema Rente, rechtliche Hinweise sowie Antworten auf Fragen zu Altersvorsorge, Kapitalanlage und Versicherungen gibt der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Rente in Sicht“.
Neben der gesetzlichen Rente – vom Antrag bis zum Splitting unter Ehegatten – beschäftigt sich der Ratgeber auch mit weiteren Aspekten, die in der Rente berücksichtigt werden müssen. So werden zum Beispiel bei vielen Ruheständlern Steuern fällig, nicht nur auf ihre Rente oder Pension, sondern gegebenenfalls auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Nebenjobs. Zudem sollte im Ruhestand die Finanzstrategie überdacht werden. Außerdem lohnt es sich, die privaten Versicherungen zu überprüfen und eventuell neu zu ordnen.
Der Ratgeber informiert anhand praktischer Fallbeispiele und Experteninterviews. Checklisten zu Investmentfonds, Geldanlagen und Versicherungen runden das Angebot ab.
Der Ratgeber „Rente in Sicht. Ihr Finanzratgeber für den Ruhestand“ hat 200 Seiten und kostet 16,90 Euro. ps
Info
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Buchhandel erhältlich.
Autor:Wochenblatt Archiv aus Germersheim |
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