Landkreis Germersheim
Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestartet

Getreide - Symbolbild | Foto: Heike Schwitalla

Landkreis Germersheim. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 19. Juli 2024 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen, darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin. Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, am Vertragsnaturschutz oder am Ökolandbau werden Betriebe gefördert, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen.

Förderanträge können für folgende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:

  • Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung
  • Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen
  • Umwandlung von Acker in Grünland
  • Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen
  • Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren
  • Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Vertragsnaturschutz Grünland
  • Vertragsnaturschutz Kennarten
  • Vertragsnaturschutz Acker
  • Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
  • Vertragsnaturschutz Streuobst

Für die verschiedenen Programmteile der Agrar- und Klimamaßnahmen wird ein Plafond festgelegt, um die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zu überzeichnen. Sollten die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten greift ein Ranking nach festgelegten Auswahlkriterien.
Zur Förderung der Biodiversität, insbesondere aber auch des Klima- und des Bodenschutzes in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.
Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird schwerpunktmäßig das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.

Fachliche Fragen zu den Programmteilen können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis, sowie mit der Kreisverwaltung Germersheim, Frau Heid, telefonisch unter 07274/53-257 oder per E-Mail an p.heid@kreis-germersheim.de, geklärt werden.
Verfahrensunterlagen, Grundsätze und Prämienübersichten sind auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de abrufbar. red

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Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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