Graben-Neudorfer Gemeinderat macht den Weg frei für digitale Sitzungen
Am 8. Februar 2021 beschloss der Graben-Neudorfer Gemeinderat die Änderung der Hauptsatzung. Dadurch ist es zukünftig möglich Gemeinderatssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse per Videokonferenz abzuhalten. Mit diesem Beschluss wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass sowohl der Gemeinderat als auch die Gemeindeverwaltung im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen wie einem steigendem Pandemiegeschehen handlungsfähig bleiben – auch ohne physische Treffen.
Grundlage ist der Beschluss der Landesregierung, der die Gemeindeordnung um einen neuen Paragraphen (§ 37a GemO) ergänzt hat. Dieser erlaubt Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit – vorausgesetzt, die Kommune nimmt die Regel in ihre Hauptsatzung auf. Das Land sieht Videokonferenzen nur dann als Möglichkeit an, wenn aus „schwerwiegenden Gründen“ keine Sitzung mit Anwesenheit möglich ist – zum Beispiel im Falle einer Pandemie.
Autor:Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf aus Graben-Neudorf |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.