Klage eingereicht
Einzelhandel Pirmasens wehrt sich gegen Allgemeinverfügung
Pirmasens/Hauenstein (Südwestpfalz). Der Handelsverband Pirmasens-Südwestpfalz teilte soeben (24. März 2021) mit, dass stellvertretend ein Mitgliedsbetrieb „heute Widerspruch gegen die Verordnung der Stadt Pirmasens in Sachen Corona und eine Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht darüber veranlasst hat“. Damit wird die Ankündigung vom 19. des Monats umgesetzt. Der angestrebte Richterspruch wird voraussichtlich für das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz relevant sein.
Widerspruch und Klage richten sich gegen die jüngste „Allgemeinverfügung“ der Stadt Pirmasens, welche von deren Verwaltung, namentlich Oberbürgermeister Markus Zwick, in Teilen nur unter Zwang erlassen wurde. (Wir berichteten.) Das Land hatte offensichtlich die brieflich vorgetragenen Darlegungen der Stadtoberen zur Seite gewischt. Pirmasens wurde von der Landesregierung Rheinland-Pfalz gegen seine Bedenken per Erlass gezwungen, die nun angefochtene Allgemeinverfügung wie erfolgt zu erlassen. Die Stadt selbst kann gegen den (hoheitlichen) Akt der Landesregierung selbst keine Rechtsmittel einlegen, wie von Markus Zwick zu erfahren war. (Wir berichteten.)
Die (in dieser Form erzwungene) Allgemeinverfügung sei ohne eine vorgeschriebene Abwägung von Nutzen und Schaden getroffen worden, laute im wesentlichen die Klagebegründung, war vom Ortsverein-Vorsitzenden Erich Weiss ergänzend zu erfahren. Man habe noch die heute Nacht zu Ende gegangene „Ministerpräsidentenkonferenz“ abgewartet, an der auch die hiesige Regierungschefin Malu Dreyer teilgenommen hatte.
Die klagende Geschäftsfrau sowie der Ortsverein Pirmasens-Südwestpfalz des „Handelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz e.V.“ erhoffen sich bis Anfang der kommenden Woche eine Entscheidung des angerufenen Verwaltungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (Koblenz).
Information
Die derzeit gültige Allgemeinverfügung vom 23. März ist verfügbar im Internet-Service der Stadt Pirmasens. Sollte diese bereits wieder aktualisiert worden sein, über www.pirmasens.de/corona
Die derzeit gültige „Achtzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ (18. CoBeLVO) vom 20. März 2021 ist verfügbar im Internet-Service des Landes über www.corona.rlp.de
Autor:Werner G. Stähle aus Hauenstein |
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